§ 79 Verjährungsfrist
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 320
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 19.06.2024 – 2 Ws 146/24
- BGH, 15.06.2023 – III ZR 178/22Aufrechnung von Forderung aus Wertersatzverfall gegen Entschädigungsanspruch wegen erlittener StrafverfolgungsmaßnahmenZitiert von 2
- BGH, 07.06.1956 – 3 StR 127/56
- OLG Köln, 04.04.2011 – 2 Ws 127/11Zitiert von 2
- BGH, 31.08.1960 – 2 StR 406/60Zitiert von 4
- BGH, 08.05.1956 – 4 StR 521/56
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2025 – 11 S 644/25Zitiert von 1
- VGH Bayern, 21.07.2025 – 19 ZB 25.892Zitiert von 2
- BayObLG, 10.03.2025 – 206 StRR 75/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-1 (1) Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-2 (2) Die Vollstreckung von lebenslangen Freiheitsstrafen verjährt nicht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-3 (3) Die Verjährungsfrist beträgt
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-4 (4) Die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung und der unbefristeten Führungsaufsicht (§ 68c Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3) verjähren nicht. Die Verjährungsfrist beträgt
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-5 (5) Ist auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe zugleich oder ist neben einer Strafe auf eine freiheitsentziehende Maßregel, auf Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt, so verjährt die Vollstreckung der einen Strafe oder Maßnahme nicht früher als die der anderen. Jedoch hindert eine zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung die Verjährung der Vollstreckung von Strafen oder anderen Maßnahmen nicht.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-6 (6) Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.