§ 79 Verjährungsfrist
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-1 (1) Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-2 (2) Die Vollstreckung von lebenslangen Freiheitsstrafen verjährt nicht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-3 (3) Die Verjährungsfrist beträgt
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-4 (4) Die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung und der unbefristeten Führungsaufsicht (§ 68c Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3) verjähren nicht. Die Verjährungsfrist beträgt
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-5 (5) Ist auf Freiheitsstrafe und Geldstrafe zugleich oder ist neben einer Strafe auf eine freiheitsentziehende Maßregel, auf Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt, so verjährt die Vollstreckung der einen Strafe oder Maßnahme nicht früher als die der anderen. Jedoch hindert eine zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung die Verjährung der Vollstreckung von Strafen oder anderen Maßnahmen nicht.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/79#abs-6 (6) Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Wird zitiert von 310 Entscheidungen zu § 79 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 19.06.2024 – 2 Ws 146/24
- BGH, 15.06.2023 – III ZR 178/22Aufrechnung von Forderung aus Wertersatzverfall gegen Entschädigungsanspruch wegen erlittener StrafverfolgungsmaßnahmenZitiert von 2
- BGH, 07.06.1956 – 3 StR 127/56
- OLG Köln, 04.04.2011 – 2 Ws 127/11Zitiert von 2
- BGH, 31.08.1960 – 2 StR 406/60Zitiert von 4
- BGH, 08.05.1956 – 4 StR 521/56
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 28.07.2026 – 2 OAus 31/26Auslieferungsverkehr mit Polen: Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung trotz systemischer Mängel im Strafvollzug bei Beschränkung auf bestimmte Haftanstalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2025 – 11 S 644/25Zitiert von 2
- VGH Bayern, 21.07.2025 – 19 ZB 25.892Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 79 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
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13.04.2007 Ausfertigung
§ 79 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I 513 407)
BGBl. 2007 I S. 513
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