§ 79a Ruhen
Stand: 10.06.2019
Die Verjährung ruht,
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 79a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 26.02.2008 – 3 Ws 65/08Zitiert von 1
- OLG Köln, 18.08.2022 – 7 U 189/21Zitiert von 1
- BGH, 15.06.2023 – III ZR 178/22Aufrechnung von Forderung aus Wertersatzverfall gegen Entschädigungsanspruch wegen erlittener StrafverfolgungsmaßnahmenZitiert von 2
- OLG Köln, 13.08.2004 – 2 Ws 386 /04
- OLG Düsseldorf, 26.03.2012 – III-1 Ws 108/12
- BVerfG, 18.02.2016 – 2 BvR 2191/13Stattgebender Kammerbeschluss: Pflicht zur bestmöglichen Sachaufklärung in Haftsachen auch im Falle der Vollstreckungsübernahme - hier: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils im Inland trotz möglicherweise bereits eingetretener VollstreckungsverjährungZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 11.12.2015 – VfGBbg 77/15
- LG Erfurt, 14.01.2015 – xxx
- OLG Thüringen, 17.12.2012 – 1 Ws 454/12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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13.04.2017 Ausfertigung
§ 79a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I 872)
BGBl. 2017 I S. 872
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.