§ 274 Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/274#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,
2.
beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder
3.
einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/274#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Wird zitiert von 94 Entscheidungen zu § 274 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Berlin, 16.12.2011 – 28 Ca 16216/11 u. 28 Ca 19046/11, 28 Ca 16216/11, 28 Ca 19046/11
- SG Reutlingen, 16.04.2025 – S 4 SF 733/24 DS
- BVerfG, 02.07.2020 – 1 BvR 1627/19Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Darlegungsanforderungen bzgl der Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots gem § 132a StPO iVm § 70 StGB - hier: Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalt durch vorläufiges Berufsverbot ohne hinreichende Darlegung der hierfür erforderlichen GefahrenlageZitiert von 3
- BGH, 29.01.1980 – 1 StR 683/79Zitiert von 1
- OLG Hamm, 07.04.2020 – 4 RVs 12/20Zitiert von 4
- BGH, 29.11.2022 – 4 StR 149/22Rechtsbeugung seitens eines mit Straf- und Familiensachen befassten Amtsrichters durch Unterlassen: Nichtabsetzen eines Strafurteils; Nichtentscheidung über einen Verfahrenskostenhilfeantrag und eine Verfahrensübernahme im SorgerechtsverfahrenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BSG, 23.04.2026 – B 2 U 105/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - schlüssige Sachverhaltsschilderung - Beweisnot und Beweisvereitelung - rechtliches Gehör - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bzw Divergenz - Verfahrensmangel: fehlende Urteilsgründe
- OVG NRW, 19.02.2026 – 12 A 261/26Zitiert von 1
- BGH, 28.01.2026 – 4 StR 672/25Strafbarkeit des unberechtigt kontaktlosen Bezahlens ohne PIN-Eingabe mit einer Kredit- bzw. Debitkarte; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 274 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.