§ 303a Datenveränderung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/303a#abs-1 (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/303a#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/303a#abs-3 (3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Wird zitiert von 33 Entscheidungen zu § 303a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 – 10 S 303/19Zitiert von 7
- LAG Hamm, 10.03.2016 – 15 Sa 451/15Zitiert von 2
- OLG Braunschweig, 18.09.2024 – 1 Ws 185/24Zitiert von 1
- ArbG Hagen, 11.02.2015 – 3 Ca 2127/14Zitiert von 1
- BGH, 27.07.2017 – 1 StR 412/16Datenveränderung: Verfallsanordnung hinsichtlich erlangter BitcoinsZitiert von 12
- BGH, 08.04.2021 – 1 StR 78/21Computersabotage: Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das InternetZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 19.02.2026 – 15 SLa 800/25
- BGH, 28.01.2026 – 4 StR 672/25Strafbarkeit des unberechtigt kontaktlosen Bezahlens ohne PIN-Eingabe mit einer Kredit- bzw. Debitkarte; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- BGH, 03.12.2025 – 5 StR 362/25Strafbarkeit wegen Computerbetrugs bei kontaktlosem Bezahlen mit gestohlener GirokarteZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 303a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.08.2007 Ausfertigung
§ 303a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I 1786)
BGBl. 2007 I S. 1786
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.