§ 277 Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen
Stand: 25.11.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/277#abs-1 (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/277#abs-2 (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 277 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Paderborn, 01.12.2021 – 5 Qs 33/21Zitiert von 3
- LG Ingolstadt, 07.04.2022 – 2 Qs 40/22Zitiert von 2
- LG Siegen, 30.11.2021 – 10 Qs 116/21
- LG München II, 15.06.2023 – 2 KLs 41 Js 44324/21
- AG Zossen, 12.04.2022 – 134 Ds 482 Js 47926/21
- OLG Celle, 31.05.2022 – 1 Ss 6/22Zitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BAG, 04.12.2025 – 2 AZR 13/25Kündigung - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit
- BVerwG, 03.04.2025 – 2 WD 19.24Vierfache Dienstentziehung durch Täuschung; Fälschung von Gesundheitszeugnissen; Aberkennung des RuhegehaltsZitiert von 2
- VG Berlin, 25.09.2024 – 90 K 6/23 T
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 277 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.11.2021 Ausfertigung
§ 277 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I 4906)
BGBl. 2021 I S. 4906
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.