§ 219a (weggefallen)
Stand: 20.07.2022
Für § 219a StGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 15 Entscheidungen zu § 219a StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 19.11.2019 – (3) 121 Ss 143/19 (80 + 81/19), (3) 121 Ss 143/19 (80/19), (3) 121 Ss 143/19 (81/19)
- LG GieBen, 12.12.2019 – 4 Ns 406 Js 15031/15
- LG GieBen, 12.10.2018 – 3 Ns 406 Js 15031/15
- BVerfG, 10.05.2023 – 2 BvR 390/21Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilungen auf Grundlage des mittlerweile aufgehobenen § 219a Abs 1 StGB - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde infolge Wegfalls der Beschwer nach rückwirkender Aufhebung von Strafnorm und Strafurteilen - kein Fortbestehen der Beschwer wegen der Möglichkeit einer Normenkontrolle des AufhebungsgesetzesZitiert von 2
- AG Coesfeld, 20.05.2021 – 3a Ds-30 Js 580/20-249/20
- OLG Frankfurt am Main, 22.12.2020 – 1 Ss 96/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 23.03.2023 – 2 BvR 290/20
- BVerfG, 23.03.2023 – 2 BvR 2203/21
- OLG Hamm, 21.10.2021 – 4 RVs 102/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 219a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.07.2022 Ausfertigung
§ 219a aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I 1082)
BGBl. 2022 I S. 1082
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30.11.2020 Ausfertigung
§ 219a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I 2600)
BGBl. 2020 I S. 2600
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22.03.2019 Ausfertigung
§ 219a geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2019 (BGBl. I 350)
BGBl. 2019 I S. 350
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.