Art 10 Freiheit der Meinungsäußerung
Stand: 27.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/10#abs-1 (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/10#abs-2 (2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Wird zitiert von 1.165 Entscheidungen zu Art 10 MRK →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EGMR, 08.11.2022 – 8819/16
- OLG Düsseldorf, 21.07.2026 – VI-Kart 5/25 (V)
- OVG Schleswig, 13.03.2024 – 6 LB 8/24Zitiert von 1
- EGMR, 28.03.2023 – 6091/16
- BGH, 31.07.2025 – 5 StR 78/25Strafbarkeit wegen Veröffentlichung strafprozessualer Beschlüsse im Internet trotz Schwärzung und Beschuldigteneinwilligung; Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 – VI-Kart 8/25 (V)
Zuletzt entschieden
- LG Berlin, 15.09.2026 – 27 O 341/26 eVPresserechtliches Eilverfahren: Umfang der reaktiven Prüf- und Handlungspflichten von Medien bei nachträglich bekannt gewordenen Umständen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Berlin, 15.09.2026 – 27 O 363/26 eVÄußerungsrechtliches Eilverfahren: Informatorische Parteianhörung des Äußernden zur Beweiserhebung und Anforderungen an die Überprüfung des eigenen Erinnerungsvermögens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Berlin, 04.08.2026 – 27 O 281/26 eVPresserecht: Darlegungs- und Beweislast des Mediums bei Geltendmachung einer unvollständigen Berichterstattung im Unterlassungsprozess Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 10 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.