§ 184g Jugendgefährdende Prostitution
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 56
Nach Gewicht
- BGH, 20.03.2012 – 1 StR 447/11Körperverletzung: Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit des Täters bei einer durch einen Dritten begangenen Körperverletzung; Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung bei Berührung des bekleideten männlichen GeschlechtsteilsZitiert von 9
- BGH, 10.03.2016 – 3 StR 437/15Sexueller Missbrauch von Jugendlichen: Erheblichkeit einer sexuellen Handlung; Vornahme sexueller Handlungen gegen EntgeltZitiert von 24
- LG Osnabrück, 31.08.2011 – 3 KLs 9/11
- LG Kiel, 13.05.2011 – 10 KLs 11/11
- LG Kiel, 06.09.2010 – 8 KLs 2/10Zitiert von 1
- BGH, 11.02.2014 – 1 StR 485/13Strafbarer Besitz kinderpornographischer Schriften: Schweregrad der dargestellten sexuellen HandlungZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.06.2025 – 5 StR 59/25
- LG Frankfurt (Oder), 13.03.2025 – 22 Ks 4/24
- OVG Niedersachsen, 31.01.2024 – 11 KN 284/21
56 Entscheidungen zu § 184g StGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184g StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer der Prostitution
1.
in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
2.
in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,
in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.