§ 184g Jugendgefährdende Prostitution
Stand: 10.06.2019
Wer der Prostitution
in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wird zitiert von 50 Entscheidungen zu § 184g StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 20.03.2012 – 1 StR 447/11Körperverletzung: Gemeinschaftliche Körperverletzung durch Anwesenheit des Täters bei einer durch einen Dritten begangenen Körperverletzung; Erheblichkeit einer sexualbezogenen Handlung bei Berührung des bekleideten männlichen GeschlechtsteilsZitiert von 9
- LG Osnabrück, 31.08.2011 – 3 KLs 9/11
- LG Kiel, 13.05.2011 – 10 KLs 11/11
- LG Kiel, 06.09.2010 – 8 KLs 2/10Zitiert von 1
- BGH, 11.02.2014 – 1 StR 485/13Strafbarer Besitz kinderpornographischer Schriften: Schweregrad der dargestellten sexuellen HandlungZitiert von 10
- BGH, 14.04.2011 – 2 StR 65/11Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Zungenkuss als dem Beischlaf ähnliche HandlungZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BGH, 17.06.2025 – 5 StR 59/25
- LG Frankfurt (Oder), 13.03.2025 – 22 Ks 4/24
- OVG Niedersachsen, 31.01.2024 – 11 KN 284/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184g StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.01.2015 Ausfertigung
§ 184g umnummeriert und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I 10)
BGBl. 2015 I S. 10
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31.10.2008 Ausfertigung
§ 184g umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2149)
BGBl. 2008 I S. 2149
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