Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/3439 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Neufassung der §§ 153, 162, 184b. Zu Nummer 2 (§ 153) Die Änderungen des § 153 dienen dem Zweck, Absatz 2 in den neuen § 162 (s. Nummer 4) zu überführen. Der Grund ist darin zu sehen, dass der neue § 162 Abs. 1 für die Strafbar- keit falscher Angaben vor internationalen Gerichten auf die §§ 153 bis 161 verweist, diese Verweisung aber nicht für die im bisherigen § 153 Abs. 2 genannten nationalen Unter- suchungsausschüsse gelten kann. Abgesehen davon erscheint es zweckmäßig, einzelne Maßnahmen zur Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 153 ff. in einer Vorschrift, dem neuen § 162, zusammenzufassen und dabei eine einheitliche Formulierung zu verwenden (zu Letzterem vgl. die Begrün- dung zu Nummer 4 – § 162 Abs. 2). Zu Nummer 3 (§ 161 – neu –) Bei der Umnummerierung des bisherigen § 163 in § 161 handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einführung des neuen § 162. Da § 162 auch Straftaten nach § 163 erfasst, soll diese Vorschrift als § 161 vor § 162 eingestellt werden. Zu Nummer 4 (§ 162 – neu –) Zu Absatz 1 Gemäß Artikel 70 Abs. 4 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 1 Buchstabe a des Römischen Statuts des Internationa- len Strafgerichtshofs (BGBl. 2000 II S. 1393) ist jeder Ver- tragsstaat verpflichtet, Strafvorschriften zum Schutz der Rechtspflege, hier Aussagedelikte, auf vorsätzliche Falsch- aussagen auszudehnen, die in einem beim Gerichtshof an- hängigen Verfahren im Inland oder von einem Angehörigen des Vertragsstaats im Ausland gemacht werden. Die nach deutschem Recht strafbaren Aussagedelikte (fal- sche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides statt) schützen grundsätzlich nur die innerstaatliche Rechtspflege. Nach d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.922 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/3439, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.105–26.027 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 8b4281e07c1472a1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP