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Artikel 1 · BT-Drs. 16/3439 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur
Neufassung der §§ 153, 162, 184b.
Zu Nummer 2 (§ 153)
Die Änderungen des § 153 dienen dem Zweck, Absatz 2 in
den neuen § 162 (s. Nummer 4) zu überführen. Der Grund ist
darin zu sehen, dass der neue § 162 Abs. 1 für die Strafbar-
keit falscher Angaben vor internationalen Gerichten auf die
§§ 153 bis 161 verweist, diese Verweisung aber nicht für die
im bisherigen § 153 Abs. 2 genannten nationalen Unter-
suchungsausschüsse gelten kann. Abgesehen davon erscheint
es zweckmäßig, einzelne Maßnahmen zur Erweiterung des
Anwendungsbereichs von § 153 ff. in einer Vorschrift, dem
neuen § 162, zusammenzufassen und dabei eine einheitliche
Formulierung zu verwenden (zu Letzterem vgl. die Begrün-
dung zu Nummer 4 – § 162 Abs. 2).
Zu Nummer 3 (§ 161 – neu –)
Bei der Umnummerierung des bisherigen § 163 in § 161
handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einführung des
neuen § 162. Da § 162 auch Straftaten nach § 163 erfasst,
soll diese Vorschrift als § 161 vor § 162 eingestellt werden.
Zu Nummer 4 (§ 162 – neu –)
Zu Absatz 1
Gemäß Artikel 70 Abs. 4 Buchstabe a in Verbindung mit
Abs. 1 Buchstabe a des Römischen Statuts des Internationa-
len Strafgerichtshofs (BGBl. 2000 II S. 1393) ist jeder Ver-
tragsstaat verpflichtet, Strafvorschriften zum Schutz der
Rechtspflege, hier Aussagedelikte, auf vorsätzliche Falsch-
aussagen auszudehnen, die in einem beim Gerichtshof an-
hängigen Verfahren im Inland oder von einem Angehörigen
des Vertragsstaats im Ausland gemacht werden.
Die nach deutschem Recht strafbaren Aussagedelikte (fal-
sche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung
an Eides statt) schützen grundsätzlich nur die innerstaatliche
Rechtspflege. Nach d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.922 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 16/3439, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.105–26.027 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert 8b4281e07c1472a1….

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