§ 184f Ausübung der verbotenen Prostitution
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 08.02.2006 – 2 StR 575/05Zitiert von 6
- BGH, 14.12.2004 – 4 StR 255/04Zitiert von 8
- LG Kaiserslautern, 22.08.2008 – 6039 Js 17547/07 - 1 KLs
- BGH, 21.09.2016 – 2 StR 558/15Sexueller Missbrauch von Kindern: Begriff der erheblichen sexualbezogenen Handlung; Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle bei Streicheln des nackten Gesäßes eines 13jährigen MädchensZitiert von 26
- BGH, 21.04.2009 – 1 StR 105/09Zitiert von 5
- BGH, 13.06.2023 – 4 StR 288/22
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.10.2019 – 1 StR 39/19Strafzumessung bei Formulierung des Fehlens mildernder UmständeZitiert von 2
- LG Darmstadt, 30.04.2019 – 200 Js 26357/18
- VG Düsseldorf, 04.10.2017 – 37 K 10723/16.BDG
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184f StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.