§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Stand: 01.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/180#abs-1 (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/180#abs-2 (2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/180#abs-3 (3) Im Fall des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar.
Wird zitiert von 90 Entscheidungen zu § 180 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.06.1964 – 4 StR 109/64
- BGH, 22.12.1955 – 1 StR 381/55Zitiert von 1
- BGH, 21.06.2005 – 4 StR 28/05Zitiert von 1
- LG Bochum, 04.12.2020 – 5 KLs-36 Js 117/20-17/20
- LG Wuppertal, 15.10.2024 – 21 KLs 22/23 (10 Js 477/23)
- BGH, 14.07.1955 – 3 StR 212/55
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 180 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.06.2021 Ausfertigung
§ 180 Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 2021 (BGBl. I 1810)
BGBl. 2021 I S. 1810
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.