Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/23707 · S. 34
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Zu Buchstabe a Es handelt sich um Folgeänderungen zur Änderung der Überschriften der §§ 176 bis 176b StGB und zur Einfü- gung der neuen Strafvorschriften der §§ 176c und 176d StGB-E (Artikel 1 Nummer 9). Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 15. Zu Nummer 2 (§ 66 Absatz 3 Satz 1 StGB-E) Der Straftatenkatalog des § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB wird an die Änderungen der §§ 176 bis 176b StGB angepasst (Artikel 1 Nummer 9). § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB benennt die Delikte, bei denen schon zwei Verurteilungen (be- ziehungsweise in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2: zwei Straftaten) in formeller Hinsicht die Anordnung von Sicherungsverwahrung ermöglichen können. Im Bereich der Sexualstraftatbestände erfasst § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB alle Verbrechen (vergleiche den Hinweis auf alle die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a erfüllenden Verbrechen) und die dort genannten Vergehen. Im Hinblick auf die durch diesen Entwurf geänderten Tatbestände werden bislang die Ver- gehen nach § 176 StGB genannt. Diese Tathandlungen werden mit den in dem Entwurf vorgesehenen Änderungen in die neuen Straftatbestände der §§ 176 (sexualisierte Gewalt gegen Kinder), 176a (sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Körperkontakt mit dem Kind) und 176b StGB-E (Vorbereitung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder) überführt und entsprechend ihrem Unrechtsgehalt aufgespalten. § 176 StGB-E, der besonders verwerfli- che Taten sexualisierter Gewalt abbildet, wird mit dem Entwurf zum Verbrechen hochgestuft (siehe Artikel 1 Nummer 9 zu § 176 StGB-E) und fällt damit zukünftig unter die von § 66 Absatz 3 Satz 1 StGB erfassten Ver- brechen (siehe oben); seine gesonderte Erwähnung wird damit e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 43.187 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/23707, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 131.896–175.083 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 834ea3c8931c4cf3….
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