§ 179 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 179 StGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 94 Entscheidungen zu § 179 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Hamburg, 20.10.2016 – 627 KLs 12/16 jug.
- BGH, 12.07.2017 – 5 StR 134/17Aussetzung und gefährliche Körperverletzung: Ablegen einer spärlich bekleideten, schwerstalkoholisierten Geschädigten im Freien bei einer Außentemperatur um den Gefrierpunkt; Garantenstellung des an dem vorausgehenden sexuellen Missbrauch der Geschädigten BeteiligtenZitiert von 4
- BGH, 07.06.2005 – 2 StR 122/05Zitiert von 10
- BGH, 01.04.2003 – 4 StR 96/03Zitiert von 2
- BGH, 20.10.1999 – 2 StR 248/99Strafrecht: Ausnutzen einer schutzlosen Lage gemäß § 177 Abs. 1 StGB; keine Erforderlichkeit der Herbeiführung der Lage durch den Täter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
- BGH, 06.12.1983 – 1 StR 651/83Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.04.2024 – 6 StR 5/24Sexuelle Nötigung: Ausnutzung eines dissoziativen Zustandes des OpfersZitiert von 3
- BGH, 13.12.2022 – 3 StR 372/22"Stealthing": Strafbarkeit bei entgegenstehendem Willen des SexualpartnersZitiert von 7
- LG Frankfurt am Main, 06.12.2022 – 5/08 KLs - 4881 Js 250066/21 (3/22)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 179 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
04.11.2016 Ausfertigung
§ 179 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I 2460)
BGBl. 2016 I S. 2460
-
27.12.2003 Ausfertigung
§ 179 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3007)
BGBl. 2003 I S. 3007
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.