Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die …Inhaltsübersicht
Stand: 26.08.2026
Abschnitt 1
Schutzgebiete
§ 1 Festsetzung als Schutzgebiete
§ 2 Schutzgegenstände
Abschnitt 2
Bestimmungen für den Nationalpark
§ 3 Schutzzweck
§ 4 Erholung und Bildung
§ 5 Zonierung
§ 6 Verbote
§ 7 Erlaubnisvorbehalte
§ 8 Zulässige Handlungen
Abschnitt 3
Bestimmungen für das Landschaftsschutzgebiet
§ 9 Schutzzweck
§ 10 Verbote
§ 11 Erlaubnisvorbehalte
§ 12 Zulässige Handlungen
§ 13 Besondere Vorschriften
Abschnitt 4
Planung und Organisation
§ 14 Planung
§ 15 Entschädigung und Härtefallausgleich
§ 16 Nationalpark- und Forstamt Sächsische Schweiz
§ 17 Fachliche Beratung
§ 18 Nationalparkgemeinde
Abschnitt 5
Sonstige Bestimmungen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Anlagen
Anlage 1 Grobbeschreibung der äußeren Grenze der Nationalparkregion und Lage des Nationalparkes in der Nationalparkregion
Anlage 2 Übersichtskarte
Anlage 3 Verzeichnis der Karten
Anlage 4 Lebensräume und Arten des Europäischen ökologischen Netzes „natura 2000“
Anlage 5 Grundsätze und Ziele der Pflege und Entwicklung im Nationalpark
Anlage 6 Charakter des Landschaftsschutzgebietes
Anlage 7 Grundsätze und Ziele der Pflege und Entwicklung im Landschaftsschutzgebiet