Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die …§ 13 Besondere Vorschriften
Stand: 26.08.2026
Besondere naturschutzrechtliche Vorschriften im Landschaftsschutzgebiet, insbesondere solche über den Schutz bestimmter Biotope, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile bleiben unberührt.