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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

56 Jagdrecht

Stand: 26.08.2026

Sachsen

56 Jagdrecht Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

Lfd. Nr. Tarif-

stelle Gegenstand Gebühren

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56 Jagdrecht

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Sächsisches Jagdgesetz ( SächsJagdG )

Sächsische Jagdverordnung ( SächsJagdVO )

1. Genehmigung nach § 3 Abs. 6 Satz 2 SächsJagdG 70

2. Feststellung der Jagdbezirke nach § 4 SächsJagdG 20 bis 65

3. Genehmigung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsJagdG 45

je Vertragspartner

4. Abrundung von Amts wegen nach § 5 Abs. 3 SächsJagdG kostenfrei

5. Erklärung zu befriedeten Bezirken

5.1 Erklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SächsJagdG 5

je angefangene 10 ha der Fläche,

mindestens 25

5.2 Erklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 SächsJagdG kostenfrei

5.3 Erklärung nach § 6a BJagdG 140 bis 510

6. Gestattung nach § 6 Satz 2 BJagdG und § 8 Abs. 1 SächsJagdG 20

7. Genehmigung nach § 10 Abs. 3 SächsJagdG 295

8. Erklärung nach § 7 Abs. 3 BJagdG 295

9. Zusammenlegung nach § 8 Abs. 2 BJagdG 5

je angefangene 20 ha der zusammengelegten Fläche,

mindestens 100

10. Entscheidung über die Teilung eines Gemeinschaftsjagdbezirks nach § 8 Abs. 3 BJagdG 5

je angefangene 25 ha der weggeteilten Fläche,

mindestens 25

11. Beanstandung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BJagdG 20 bis 100

12. Gestattung der Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt nach § 12 Abs. 4 Satz 1 BJagdG 20 bis 100

13. Fristsetzung nach § 14 Abs. 6 SächsJagdG 25

14. Erteilung von Jagd- oder Falknerjagdscheinen nach § 15 Abs. 2 und 7 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BJagdG

14.1 Erteilung eines Jahresjagdscheines 70

14.2 Erteilung eines Jahresjagdscheines im zeitlichen Zusammenhang mit der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung (§ 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG mit Verweis auf die §§ 5 und 6 des Waffengesetzes) durch die Waffenbehörde oder Erteilung eines Falknerjagdscheines 35

14.3 Erteilung eines Tagesjagdscheines 25

14.4 Erteilung eines Jugendjagdscheines 20

15. Zulassung zur Jägerprüfung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsJagdVO oder Falknerprüfung nach § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsJagdVO 20

16. Jäger- und/oder Falknerprüfung nach den §§ 12 und 20 SächsJagdVO und bei Wiederholung von Prüfungsteilen anteilig nach § 19 Abs. 3 SächsJagdVO

16.1 Jäger-, Falkner- sowie Jäger- und Falknerprüfung nach den §§ 12 und 20 SächsJagdVO 210 bis 445

16.2 Jägerprüfung für Falkner/Falknerinnen nach § 12 Abs. 3 und Falknerprüfung für Jäger/Jägerinnen nach § 20 Abs. 4

SächsJagdVO 115 bis 355

16.3 Wiederholung von Prüfungsteilen der Jäger- und/oder Falknerprüfung nach den §§ 12 und 20 SächsJagdVO gemäß § 19 Abs. 3 SächsJagdVO bis zu 100 Prozent der Prüfungsgebühren nach Tarifstellen 16.1 oder 16.2

17. Zulassung von Ausnahmen des Verbotes zur Störung von in seinem Bestand gefährdeten oder bedrohten Wildes nach § 19 Abs. 2 SächsJagdG 20

18. Anordnung nach § 20 Abs. 3 SächsJagdG kostenfrei

19. Erteilung einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 19 Abs. 1 Nr. 7 oder Nr. 11 BJagdG

19.1 Erteilung einer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 7 BJagdG in Verbindung mit § 4a Abs. 1 und 2 SächsJagdVO 15 bis 25

je Fangeinrichtung

19.2 Erteilung einer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 7 BJagdG 15 bis 25

je Fangeinrichtung

19.3 Erteilung einer Erlaubnis nach § 19 Abs. 1 Nr. 11 BJagdG 35

20. Zulassung von Ausnahmen von Verboten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 7 SächsJagdG

20.1 Zulassung einer Ausnahme nach § 18 Abs. 2 Satz 1 SächsJagdG in Verbindung mit § 5 SächsJagdVO 35 bis 135

20.2. Zulassung einer Ausnahme nach § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsJagdG 45

21. Genehmigung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 SächsJagdG 45

22. Bestätigung oder Festsetzung vorgelegter Abschusspläne nach § 21 Abs. 2 Satz 1 BJagdG oder nach § 21 Abs. 2 SächsJagdG für drei Jagdjahre

22.1 Bestätigung oder Festsetzung eines vorgelegten Abschussplanes nach § 21 Abs. 2 Satz 1 BJagdG 56 bis 205

22.2 Bestätigung oder Festsetzung eines vorgelegten Gruppenabschussplanes nach § 21 Abs. 2 Satz 1 BJagdG in Verbindung mit § 21 Abs. 2 SächsJagdG 56 bis 140

23. Änderung eines bestätigten oder festgesetzten Abschussplanes nach § 2 Abs. 2 Satz 2 SächsJagdVO 30 bis 135

24. Verbot nach 21 Abs. 3 BJagdG

24.1 Verbot nach § 21 Abs. 3 BJagdG, soweit es nicht wegen Bestandsbedrohung aufgrund übermäßiger Jagdnutzung ausgesprochen wird kostenfrei

24.2 Verbot nach § 21 Abs. 3 BJagdG, soweit es wegen Bestandsbedrohung aufgrund übermäßiger Jagdnutzung ausgesprochen wird 223

25. Anordnung nach § 21 Abs. 4 Satz 2 SächsJagdG kostenfrei

26. Zulassung nach § 22 BJagdG in Verbindung mit § 22 SächsJagdG

26.1 Aufhebung der Schonzeit nach § 22 Abs. 1 Satz 3 BJagdG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 SächsJagdG 135 bis 405

26.2 Zulassung einer Ausnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BJagdG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsJagdG 95 bis 525

27. Bestätigung als Jagdaufseher nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BJagdG und Anerkennung als Jagdaufseher nach § 28 Abs. 1 SächsJagdG 20 bis 100

28. Anordnung nach § 27 Abs. 1 oder Abs. 2 BJagdG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 SächsJagdG

28.1 Anordnung nach § 27 Abs. 1 BJagdG kostenfrei

28.2 Anordnung nach § 27 Abs. 1 BJagdG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 SächsJagdG , eingewechseltes Schalenwild zu erlegen 20 bis 35

28.3 Anordnung der Ersatzvornahme nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BJagdG 20 bis 45

29. Genehmigung zur Ansiedlung sonstigen Wildes nach § 29 Abs. 1 Satz 2 SächsJagdG 40 bis 390

30. Zulassung nach § 30 SächsJagdG 45

31. Anerkennung von Brauchbarkeitsprüfungsordnungen nach § 6 Satz 2 SächsJagdVO 230 bis 590

32. Ausnahme nach § 27 Abs. 4 Satz 3 SächsJagdG 45

33. Anerkennung einer Vereinigung der Jäger/Jägerinnen nach § 10 SächsJagdVO 185 bis 295

§ 4