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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis

12 Arbeitszeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

12 Arbeitszeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung

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12 Arbeitszeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Arbeitszeitgesetz ( ArbZG)

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen ( SächsSFG )

1. Bewilligung einer Ausnahme nach § 7 Abs. 5 ArbZG 85 bis 1 200

2. Feststellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 ArbZG 55 bis 925

3. Bewilligung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a bis c ArbZG 85 bis 1 500

4. Bewilligung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 4 ArbZG 275 bis 2 500

5. Bewilligung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 5 ArbZG 350 bis 3 500

6. Bewilligung einer Ausnahme nach § 15 Abs. 1 ArbZG 85 bis 1 500

7. Bewilligung einer Ausnahme nach § 15 Abs. 2 ArbZG 350 bis 3 500

8. Anordnung von Maßnahmen nach § 17 Abs. 2 ArbZG 115 bis 1 110

9. Erteilung einer Befreiung nach § 7 Abs. 1 SächsSFG 60 bis 450

§ 4