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Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis12 Arbeitszeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Stand: 26.08.2026
12 Arbeitszeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen Laufende Nummer Tarifstelle Gegenstand Gebühren Schlichthoheitliche Leistung
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12 Arbeitszeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Arbeitszeitgesetz ( ArbZG)
Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen ( SächsSFG )
1. Bewilligung einer Ausnahme nach § 7 Abs. 5 ArbZG 85 bis 1 200
2. Feststellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 ArbZG 55 bis 925
3. Bewilligung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a bis c ArbZG 85 bis 1 500
4. Bewilligung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 4 ArbZG 275 bis 2 500
5. Bewilligung einer Ausnahme nach § 13 Abs. 5 ArbZG 350 bis 3 500
6. Bewilligung einer Ausnahme nach § 15 Abs. 1 ArbZG 85 bis 1 500
7. Bewilligung einer Ausnahme nach § 15 Abs. 2 ArbZG 350 bis 3 500
8. Anordnung von Maßnahmen nach § 17 Abs. 2 ArbZG 115 bis 1 110
9. Erteilung einer Befreiung nach § 7 Abs. 1 SächsSFG 60 bis 450