Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 109
Stand: 01.01.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/109#abs-1 (1) Auf Antrag des Versicherten, des Menschen mit Behinderungen, des Berechtigten nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch, des Berechtigten nach dem Soldatenentschädigungsgesetz oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/109#abs-2 (2) Das Gericht kann einen Antrag ablehnen, wenn durch die Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert werden würde und der Antrag nach der freien Überzeugung des Gerichts in der Absicht, das Verfahren zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit nicht früher vorgebracht worden ist.
Wird zitiert von 1.703 Entscheidungen zu § 109 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 20.04.2010 – B 1/3 KR 22/08 R(Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG - hinreichender Nachweis der Wirksamkeit einer bestimmten Therapie - Benennung eines im EU-Ausland tätigen Arztes als Sachverständiger - Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung überlanger Dauer des Verfahrens in einer Vorinstanz zur Vorbereitung von Entschädigungsansprüchen nach der EMRK <juris: MRK>)
- LSG Bayern, 21.11.2018 – L 20 KR 486/18 BZitiert von 4
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2012 – L 9 R 4943/11Zitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2018 – L 3 R 77/18Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 16.08.2006 – L 1 U 3854/06 KO-B
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2013 – L 6 SB 5267/11Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BSG, 09.09.2026 – B 3 KR 25/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Verwerfung als unzulässig mangels schlüssiger Darlegung der Revisionszulassungsgründe bezüglich eines Ganzkörper-Neuromodulationsanzugs Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 07.09.2026 – B 5 R 29/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und eines Verfahrensmangels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 28.08.2026 – B 2 U 27/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen unzureichender Darlegung eines Verfahrensmangels bei Rüge von Beweisermittlungsanträgen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 109 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.08.2021 Ausfertigung
§ 109 geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I 3932)
BGBl. 2021 I S. 3932
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 109 geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2652)
BGBl. 2019 I S. 2652
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26.03.2008 Ausfertigung
§ 109 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I 444)
BGBl. 2008 I S. 444
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.