Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 160a
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/160a#abs-1 (1) Die Nichtzulassung der Revision kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist bei dem Bundessozialgericht innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen. Der Beschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils, gegen das die Revision eingelegt werden soll, beigefügt werden. Satz 3 gilt nicht, soweit nach § 65a elektronische Dokumente übermittelt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/160a#abs-2 (2) Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils zu begründen. Die Begründungsfrist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag von dem Vorsitzenden einmal bis zu einem Monat verlängert werden. In der Begründung muß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil des Landessozialgerichts abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/160a#abs-3 (3) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/160a#abs-4 (4) Das Bundessozialgericht entscheidet unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter durch Beschluss; § 169 gilt entsprechend. Dem Beschluß soll eine kurze Begründung beigefügt werden; von einer Begründung kann abgesehen werden, wenn sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen. Mit der Ablehnung der Beschwerde durch das Bundessozialgericht wird das Urteil rechtskräftig. Wird der Beschwerde stattgegeben, so beginnt mit der Zustellung dieser Entscheidung der Lauf der Revisionsfrist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/160a#abs-5 (5) Liegen die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 vor, kann das Bundessozialgericht in dem Beschluss das angefochtene Urteil aufheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen.
Wird zitiert von 1.864 Entscheidungen zu § 160a SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 03.11.2010 – B 6 KA 35/10 BWirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - Begriff der Einzelfallprüfung - Dosierung - Beachtung - Therapieempfehlung der Roten Liste und FachinformationZitiert von 22
- BSG, 16.01.2023 – B 9 V 14/22 BNichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Rüge unzureichender Feststellungen zur eigenen Prozessführungsbefugnis durch das LSG - keine Zurückverweisung - Amtsermittlungspflicht - weiterer Klärungsbedarf - Maßgeblichkeit der Rechtsansicht des LSG - Verneinung anderweitiger Anspruchsvoraussetzungen durch das LSG - keine materiell-rechtliche Nachprüfung durch das BSG - Abgrenzung zwischen Verstoß gegen Verfahrensnorm und fehlerhafter Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften - soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - Beweismaßstab und Kausalitätsanforderungen - gesonderte Anträge zu einzelnen Schädigungsfolgen - Ablehnung erweiterter Klagebegehren als unzulässig - besondere berufliche Betroffenheit - Berufsschadensausgleich - Ausgleichsrente - Schwerstbeschädigtenzulage - Anerkennung weiterer Gesundheitsstörungen - prozessordnungsgemäßer und aufrechterhaltener Beweisantrag - rechtskundige Vertretung in der Berufungsinstanz - erforderliche Wiederholung des Beweisantrags zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung - Sachverhaltsdarstellung - vereinzelte Sachverhaltselemente nicht ausreichend - DarlegungsanforderungenZitiert von 11
- BSG, 22.09.2020 – B 13 R 45/20 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Umgehung der in § 160 Abs 2 Nr 3 SGG normierten Beschränkungen durch eine Grundsatzrüge - Maßgeblichkeit eines Gutachtens bei Vorliegen unterschiedlicher Gutachten mit teilweise für den Kläger günstigen und ungünstigen Aussagen)Zitiert von 5
- BSG, 08.07.2020 – B 10 ÜG 18/19 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwaltsverschulden - Absturz des Computers wenige Stunden vor Fristablauf - Sorgfaltsanforderungen eines gewissenhaft und sachgerecht Prozessführenden - Stellung eines Fristverlängerungsantrags - gesteigerte Sorgfaltspflicht bei nahendem Fristende - Vorkehrungen gegen Computerausfall - keine Aktualisierung nicht notwendiger Programme - zeitnahe Informierung über Abhilfemöglichkeiten im Internet - Neuerstellung der Beschwerdeschrift in der verbleibenden Zeit ohne Computer und mit Hilfe Dritter - Zustellungsdatum - Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses - gesteigerte Anforderungen an einen möglichen GegenbeweisZitiert von 1
- BSG, 21.01.2020 – B 13 R 287/18 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - ÜberraschungsentscheidungZitiert von 4
- BSG, 23.04.2026 – B 2 U 105/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - schlüssige Sachverhaltsschilderung - Beweisnot und Beweisvereitelung - rechtliches Gehör - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bzw Divergenz - Verfahrensmangel: fehlende Urteilsgründe
Zuletzt entschieden
- BSG, 20.08.2026 – B 9 SB 18/26 BSchwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Merkzeichen - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines Verfahrensmangels - Anforderungen an die Begründung - Darstellung des Sachverhalts - Rüge der Beweiswürdigung - Unzulässigkeit der Beschwerde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 20.08.2026 – B 9 SB 17/26 BSchwerbehindertenrecht - Herabsetzung des Grads der Behinderung - Entziehung von Merkzeichen - Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Erfordernis einer ausreichenden Sachverhaltsschilderung - Rüge der Beweiswürdigung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 03.08.2026 – B 9 V 27/25 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen unzureichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines Verfahrensmangels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 160a SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.03.2008 Ausfertigung
§ 160a Abs. 4 Satz 1 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I 444)
BGBl. 2008 I S. 444
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22.03.2005 Ausfertigung
§ 160a eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I 837)
BGBl. 2005 I S. 837
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 160a eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
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17.12.1990 Ausfertigung
§ 160a geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I 2809)
BGBl. 1990 I S. 2809
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.