Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 169
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 980
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Nach Gewicht
- BSG, 23.04.2014 – B 14 AS 368/13 BSozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich eines Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig - Entscheidung in der Besetzung mit drei Berufsrichtern - ProzesskostenhilfeZitiert von 18
- BSG, 13.08.2019 – B 14 AS 145/19 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Nichtberücksichtigung einer nicht vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen AnlageZitiert von 2
- BSG, 13.08.2019 – B 14 AS 187/19 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - schlüssige Darlegung - Anhängigkeit eines Verfahrens beim BVerfG - Bezugnahme auf eine beigefügte AnlageZitiert von 1
- BSG, 17.12.2014 – B 10 ÜG 2/14 KLVerwerfung einer offensichtlich unzulässigen Klage durch Beschluss - sozialgerichtliches Verfahren - überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage vor dem Bundessozialgericht - Vertretungszwang - fehlende Prozessvertretung - analoge Anwendung der Vorschriften des RevisionsrechtsZitiert von 6
- BVerfG, 14.06.1994 – 1 BvR 1022/88Kürzung des Kindergeldes für Besserverdienende in den Jahren 1983 - 1987Zitiert von 61
- BSG, 23.06.2026 – B 3 KR 12/25 B
Zuletzt entschieden
- BSG, 07.07.2026 – B 1 KR 53/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodier- und Abrechnungsfragen
- BSG, 09.06.2026 – B 1 KR 45/24 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Normenfeststellungsklage - Krankenversicherung - Krankenhaus - Mindestmenge - Beschluss des G-BA - gerichtlicher Prüfungsmaßstab - Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz - Verfahrensmangel - Antrag auf Beiziehung von Unterlagen aus einem Aktenbestand
- BSG, 08.06.2026 – B 9 V 21/25 BNichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensmängeln und der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 169 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundessozialgericht hat zu prüfen, ob die Revision statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision als unzulässig zu verwerfen. Die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung erfolgt durch Beschluß ohne Zuziehung der ehrenamtlichen Richter.