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Artikel 4 · BT-Drs. 15/4067 · S. 41

Zu Artikel 4 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 23)
Die Ergänzung erlaubt, den Ausschuss der ehrenamtlichen
Richter in der elektronischen Form anzuhören.
Zu Nummer 2 (§ 62)
Die Ergänzung passt die Vorschrift an die Möglichkeit des
elektronischen Rechtsverkehrs an: Nach der Ergänzung der
Vorschrift kann rechtliches Gehör auch auf elektronischem
Wege gewährt werden.
Zu Nummer 3 (§§ 65a, 65b)
Es handelt sich um Parallelregelungen zu den §§ 55a, 55b
VwGO. Auf die Begründung zu diesen Vorschriften wird
verwiesen.
Zu Nummer 4 (§ 66)
Die Ergänzung stellt klar, dass in Fällen, in denen der Ver-
waltungsakt elektronisch ergeht, die Frist für einen Rechts-
behelf auch dadurch wirksam in Gang gesetzt werden kann,
dass über den Rechtsbehelf elektronisch belehrt wird. An-
ders als § 65a SGG und § 36a Abs. 2 SGB I knüpft die Vor-
schrift an die tatsächlich verwendete Form, nicht an die vor-
geschriebene Form an. Insoweit gilt das Gleiche wie für § 58
VwGO und § 55 FGO.
Zu Nummer 5 (§ 75 Abs. 2a)
Die Bekanntmachung soll künftig im elektronischen Bun-
desanzeiger erfolgen. Zur besseren Unterrichtung soll die In-
formation zentral in einem allgemein, insbesondere auch in-
ternational zugänglichen Informationssystem angeboten
werden. Der neu eingefügte Satz 4 schafft die rechtliche
Grundlage dafür, dass eine öffentliche Bekanntmachung zu-
sätzlich in ein für das Gericht bestimmtes Informations- und
Kommunikationssystem eingestellt werden kann.
Zu Nummer 6 (§ 93)
Die Ergänzung stellt klar, dass die Verfahrensbeteiligten, die
Schriftsätze formwirksam elektronisch einreichen, nicht ge-
halten sind, die für die übrigen Verfahrensbeteiligten erfor-
derlichen Abschriften in Papierform nachzureichen. Sofern
ein Ausdruck erforderlich ist, weil andere Beteiligte nicht
Drucksach

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.554 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 189.634–195.188 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3D4 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP