Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 15/4067 · S. 41
Zu Artikel 4 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 23) Die Ergänzung erlaubt, den Ausschuss der ehrenamtlichen Richter in der elektronischen Form anzuhören. Zu Nummer 2 (§ 62) Die Ergänzung passt die Vorschrift an die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs an: Nach der Ergänzung der Vorschrift kann rechtliches Gehör auch auf elektronischem Wege gewährt werden. Zu Nummer 3 (§§ 65a, 65b) Es handelt sich um Parallelregelungen zu den §§ 55a, 55b VwGO. Auf die Begründung zu diesen Vorschriften wird verwiesen. Zu Nummer 4 (§ 66) Die Ergänzung stellt klar, dass in Fällen, in denen der Ver- waltungsakt elektronisch ergeht, die Frist für einen Rechts- behelf auch dadurch wirksam in Gang gesetzt werden kann, dass über den Rechtsbehelf elektronisch belehrt wird. An- ders als § 65a SGG und § 36a Abs. 2 SGB I knüpft die Vor- schrift an die tatsächlich verwendete Form, nicht an die vor- geschriebene Form an. Insoweit gilt das Gleiche wie für § 58 VwGO und § 55 FGO. Zu Nummer 5 (§ 75 Abs. 2a) Die Bekanntmachung soll künftig im elektronischen Bun- desanzeiger erfolgen. Zur besseren Unterrichtung soll die In- formation zentral in einem allgemein, insbesondere auch in- ternational zugänglichen Informationssystem angeboten werden. Der neu eingefügte Satz 4 schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass eine öffentliche Bekanntmachung zu- sätzlich in ein für das Gericht bestimmtes Informations- und Kommunikationssystem eingestellt werden kann. Zu Nummer 6 (§ 93) Die Ergänzung stellt klar, dass die Verfahrensbeteiligten, die Schriftsätze formwirksam elektronisch einreichen, nicht ge- halten sind, die für die übrigen Verfahrensbeteiligten erfor- derlichen Abschriften in Papierform nachzureichen. Sofern ein Ausdruck erforderlich ist, weil andere Beteiligte nicht Drucksach
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.554 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/4067, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 189.634–195.188 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.46) +D1D2D3D4 · Prüfwert 60110c96d62cdb09….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP