Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 43b Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
Stand: 10.06.2019
Versicherte Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen haben Anspruch auf nichtärztliche Leistungen, insbesondere auf psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung durch ein medizinisches Behandlungszentrum nach § 119c erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen. Dies umfasst auch die im Einzelfall erforderliche Koordinierung von Leistungen.
Wird zitiert von 55 Entscheidungen zu § 43b SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 07.12.2006 – B 3 KR 29/05 RGesetzliche Krankenversicherung: Inkassorisiko bei ausstehenden Zuzahlungen für erbrachte Hilfsmittelversorgungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- LSG NRW, 20.10.2005 – L 16 KR 31/05
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 – 4 K 1053/09
- SG Stade, 01.09.2005 – S 1 KR 212/04Zitiert von 1
- BSG, 08.02.2012 – B 6 KA 12/11 R(Krankenversicherung - Praxisgebühr - Vertragsarzt - Zweck des Zurückbehaltungsrechts nach § 18 Abs 7a S 1 BMV-Ä bzw § 21 Abs 7a S 1 EKV-Ä - Ermessensausübung - grundsätzliches Verbot einer rückwirkenden Änderung von Normen - Geltung auch für Bundesmantelverträge - schuldhafte Pflichtverletzung - Verzinsung - Rückzahlung)Zitiert von 15
- LSG Hessen, 15.06.2011 – L 1 KR 117/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2026 – L 7 KA 29/24
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2024 – L 11 BA 2010/23
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2023 – L 3 KA 55/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43b SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.12.2012 Ausfertigung
§ 43b Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I 2789)
BGBl. 2012 I S. 2789
-
17.03.2009 Ausfertigung
§ 43b eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I 534)
BGBl. 2009 I S. 534
-
22.12.2006 Ausfertigung
§ 43b eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I 3439)
BGBl. 2006 I S. 3439
-
14.11.2003 Ausfertigung
§ 43b umnummeriert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I 2190 iVm Bek)
BGBl. 2003 I S. 2190
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.