Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 43a Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/43a#abs-1 (1) Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen; § 46 des Neunten Buches bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%205/43a#abs-2 (2) Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, die unter ärztlicher Verantwortung in der ambulanten psychiatrischen Behandlung erbracht werden.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 43a SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2022 – L 7 KA 10/18Zitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2017 – L 24 KA 35/17 KL ERZitiert von 2
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 – 10 K 26/01
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.09.2006 – L 1 KR 65/04Zitiert von 3
- BSG, 31.03.1998 – B 1 KR 12/96 RZitiert von 15
- BSG, 04.09.2018 – B 12 KR 11/17 RFeststellung von Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - wechselseitiger Ausschluss zwischen Betriebsprüfungs- und Statusfeststellungsanfrageverfahren nach Kriterium der zeitlichen Vorrangigkeit - Einleitung eines Betriebsprüfungsverfahrens grds durch Prüfankündigung - Leistungserbringerrecht der GKV hat keine übergeordnete Wirkung auf die sozialversicherungs- und beitragsrechtliche WirkungZitiert von 97
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 02.08.2023 – 2 K 618/23
- BSG, 17.02.2016 – B 6 KA 6/15 RVertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren - gesetzliche Regelungen zur Bedarfsabhängigkeit genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit - Rechtmäßigkeit eines Überweisungsvorbehalts (Facharztfilter)Zitiert von 18
- VG Saarland Saarlouis, 16.02.2016 – 6 K 1162/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43a SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.12.2016 Ausfertigung
§ 43a geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I 3234)
BGBl. 2016 I S. 3234
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 43a geändert und eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1046)
BGBl. 2001 I S. 1046
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20.12.1991 Ausfertigung
§ 43a geändert und umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I 2325)
BGBl. 1991 I S. 2325
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.