Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 3 Solidarische Finanzierung
Stand: 10.06.2019
Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der Krankenkassen werden durch Beiträge finanziert. Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder richten. Für versicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben.
Wird zitiert von 71 Entscheidungen zu § 3 SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2017 – L 4 KR 5324/15
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 – 4 K 1053/09
- BGH, 03.07.2001 – KZR 32/99
- BGH, 03.07.2001 – KZR 31/99
- BSG, 25.01.2001 – B 12 KR 5/00 RZitiert von 4
- BSG, 25.01.2001 – B 12 KR 12/00 RZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- SG Rostock, 24.09.2024 – S 14 R 188/23
- LSG NRW, 31.07.2024 – L 11 KR 200/22
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 – L 5 KR 1336/23Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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24.07.1995 Ausfertigung
§ 3 eingefügt und geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 24. Juli 1995 (BGBl. I 962)
BGBl. 1995 I S. 962
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29.07.1994 Ausfertigung
§ 3 eingefügt und geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I 1890)
BGBl. 1994 I S. 1890
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.