Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/10807 · S. 34
Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches
Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu § 295 Abs. 1b SGB V Mit dem neuen § 17d des Krankenhausfinanzierungsgeset- zes (KHG) werden die Selbstverwaltungspartner auf Bun- desebene beauftragt, ein pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen einzu- führen. Der gesetzliche Auftrag an die Selbstverwaltungs- partner schließt auch ein zu prüfen, inwieweit auch die im Krankenhaus ambulant zu erbringenden Leistungen der psy- chiatrischen Institutsambulanzen einbezogen werden kön- nen (§ 17d Abs. 1 Satz 3 KHG). Voraussetzung dafür ist je- doch die Schaffung der notwendigen Transparenz, was von den psychiatrischen Institutsambulanzen mit den Kranken- kassen abgerechnet wird. Um den bürokratischen Aufwand dafür so gering wie möglich zu halten, sollen die psychiatri- schen Institutsambulanzen die Abrechnung ihrer Leistungen mit den jeweiligen Krankenkassen künftig im Rahmen der elektronischen Datenübermittlung abrechnen. Nummer 1 er- gänzt § 295 Abs. 1b daher um die psychiatrischen Instituts- ambulanzen. Nach § 17d Abs. 3 Satz 3 ist das DRG-Institut von den Selbstverwaltungspartnern mit der Entwicklung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beauftragen. Um ein bundesweit einheitliches Entgeltsystem entwickeln zu kön- nen, müssen alle Datensätze zusammengeführt werden. Nummer 2 gibt deshalb vor, dass die Abrechnungsdaten der psychiatrischen Institutsambulanzen zusätzlich an die von den Selbstverwaltungspartnern benannte DRG-Datenstelle nach § 21 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes zu über- mitteln sind.
BT-Drs. 16/10807 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 16/10807, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 149.838–151.479 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 956c32431a6f070a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP