Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 84 Lehrgangskosten
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/84#abs-1 (1) Lehrgangskosten sind Lehrgangsgebühren einschließlich
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/84#abs-2 (2) Lehrgangskosten können auch für die Zeit vom Ausscheiden einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme übernommen werden, wenn
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 84 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Mannheim, 09.02.2010 – S 8 AL 3179/09Zitiert von 1
- BSG, 23.02.2010 – B 11 AL 121/09 BNichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine ausreichende Darlegung der Klärungsbedürftigkeit - Ausschluss des Vergütungsanspruchs eines privaten ArbeitsvermittlersZitiert von 4
- BSG, 18.05.2010 – B 7 AL 22/09 RFörderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1.1.2006 beginnenden Maßnahmen durch die BAZitiert von 5
- SG Berlin, 28.04.2011 – S 198 AL 669/11 ER
- LSG Baden-Württemberg, 06.04.2005 – L 13 AL 220/05 AK-A
- BSG, 03.08.2011 – B 11 SF 1/10 RSozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines Maßnahmeträgers gegen eine Zertifizierungsstelle auf Zulassung einer Maßnahme - öffentlich-rechtliche Streitigkeit - zivilrechtliche Streitigkeit - Abgrenzung - Rechtsnatur - sozialrechtliche Prägung des Rechtsverhältnisses - hoheitliches Tätigkeitsergebnis - Gleichordnungsverhältnis - privatrechtlicher Vertrag - Beschwerdeeinlegung unmittelbar beim BSG - Nachholung einer versäumten RechtswegentscheidungZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2025 – L 3 AL 1911/25
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 – L 2 AL 49/18
- OVG Sachsen, 01.09.2020 – 2 A 118/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 84 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.12.2022 Ausfertigung
§ 84 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2759)
BGBl. 2022 I S. 2759
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 84 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
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10.12.2001 Ausfertigung
§ 84 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I 3443)
BGBl. 2001 I S. 3443
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21.12.2000 Ausfertigung
§ 84 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 1983)
BGBl. 2000 I S. 1983
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.