Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 296
Nach Gewicht
- BSG, 13.07.2010 – B 8 SO 14/09 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf vorbeugende Schuldnerberatung vor Eintritt von Hilfebedürftigkeit - keine vorbeugenden Leistungen nach SGB 12Zitiert von 19
- BSG, 23.11.2006 – B 11b AS 3/05 RGrundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzungen der Übernahme von Mietkosten für ein Künstleratelier als Eingliederungsleistung zur Fortsetzung einer selbständigen Tätigkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- SG Reutlingen, 26.10.2006 – S 3 AS 1026/06
- SG Aurich, 11.01.2012 – S 15 AS 63/10Zitiert von 2
- SG Aurich, 11.01.2012 – S 15 AS 863/09
- BSG, 18.09.2014 – B 14 AS 58/13 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte Eigentumswohnung - Zweipersonenhaushalt - unangemessene Größe - Erhöhung der Wohnflächengrenze wegen gewerblicher Nutzung - Verwertbarkeit - fehlende Feststellungen - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - besondere HärteZitiert von 29
Zuletzt entschieden
- BSG, 11.12.2025 – B 4 AS 4/25 BHSozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - Klage auf Unterlassung von Telefonanrufen durch das JobcenterZitiert von 1
- BFH, 25.09.2025 – III R 20/23Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer BedarfsgemeinschaftZitiert von 2
- LSG Hamburg, 21.05.2025 – L 4 AS 56/24
296 Entscheidungen zu § 1 SGB II →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/1#abs-1 (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/1#abs-2 (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/1#abs-3 (3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur