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Artikel 3 · BT-Drs. 20/15 · S. 35

Zu Artikel 3 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Anpassung des Inhaltsverzeichnisses an die Änderung des § 67 SGB II.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Anpassung der Überschrift an die Einfügung einer Verordnungsermächtigung.

Zu Buchstabe b
Seit 1. März 2020 werden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem vereinfachten Verfahren
schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht. Dies gilt für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März
2020 bis zum 31. Dezember 2021 beginnen. Auswirkungen der Corona-Pandemie werden jedoch absehbar auch
in nächster Zukunft noch fortbestehen. Daher werden die Regelungen für einen vereinfachten Zugang zum SGB II
Drucksache 20/15                                     – 36 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


verlängert. Sie betreffen nunmehr Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen. Die Festlegung
auf das Monatsende März berücksichtigt dabei, dass Leistungsanträge, die im Laufe des Monats März gestellt
werden, auf den 1. März 2022 zurückwirken. Den Betroffenen wird damit die Sorge vor einem Wegfall der oft
noch immer nötigen Unterstützung genommen. Das schafft Rechts- und Planungssicherheit für die Betroffenen.
Die Jobcenter werden weiterhin entlastet.

Zu Buchstabe c
Durch einen neuen Absatz in § 67 wird die Möglichkeit eröffnet, den vereinfachten Zugang zu Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des
Bundesrates über den 31. März 2022 hinaus für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen,
zu verlängern.
Ein ggf. verlängerter Zeitraum, in dem vereinfachte Zugangsregelungen – unter anderem bei der Vermögensprü­
fung und den Kosten der Unterkunft und Heizung – gelten, eröffnet dem G

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.125 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/15, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 127.561–129.686 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 35059e913de673fb….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP