Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/4725 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Folgeänderung zu Nummer 2. Zu Buchstabe b Folgeänderung zu Nummer 4. Zu Nummer 2 (§ 16e) An die Stelle des bisherigen § 16e SGB II tritt im Zusammenhang mit der Einführung des Regelinstruments „Teil- habe am Arbeitsmarkt“ eine Rechtsgrundlage für einen Lohnkostenzuschuss, der sich deutlich von dem bestehen- den Eingliederungszuschuss nach § 88 SGB III sowie dem neuen Regelinstrument nach § 16i SGB II abgrenzt. Mittel- und langfristiges Ziel der Förderung ist die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen und deren langfristige Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wie der Eingliede- rungszuschuss setzt auch der neue Lohnkostenzuschuss einen Anreiz bei Arbeitgebern zur Einstellung von Per- sonen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit, verzichtet aber auf den Ausgleich einer bestehenden Minderleistung und befördert durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung zusätzlich die Be- schäftigungsfähigkeit der oder des Langzeitarbeitslosen. Mit der Regelung wird ein einfach anzuwendender Lohn- kostenzuschuss, der auf eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt abzielt und sich verstärkt auch an pri- vatwirtschaftliche Arbeitgeber richtet, geschaffen. Die Erfahrungen aus dem ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit werden aufgegriffen: Die vorgesehene Ausgestaltung des § 16e SGB II unterstützt ein bewerberorientiertes Vorgehen der Jobcenter und insbesondere die gezielte Stellenakquise in der direkten Arbeitgeberansprache und ermöglicht eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung während der ge- samten Förderdauer. Der neue § 16e SGB II fügt sich in die bestehenden Sanktionsregelungen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.792 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/4725, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.255–70.047 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ecd39c961f234beb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP