Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum
Stand: 01.07.2026
Wird zitiert von 171
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 10.11.2011 – B 8 SO 18/10 R(Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - Heiz- und Betriebskostennachforderung - keine unmittelbare Kenntnis des zuständigen Sozialhilfeträgers - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Auslegung von Anträgen und Rechtsbehelfen - § 44 Abs 1 S 2 und S 3 SGB 12 keine gegenüber § 48 SGB 10 eigenständige Regelung)Zitiert von 43
- LSG NRW, 19.04.2010 – L 20 SO 18/09Zitiert von 1
- LSG Hessen, 13.11.2024 – L 4 SO 88/22Zitiert von 2
- SG München, 09.08.2024 – S 46 SO 354/23
- BVerfG, 10.05.2017 – 1 BvR 253/17Nichtannahmebeschluss: Zum Bezugspunkt einer Änderung tatsächlicher Verhältnisse iSd Art 44 Abs 1 S 4 SGB XII aF (juris: SGB XII) - hier: Anrechnung einer Rentenerhöhung auf ergänzende Grundsicherung im Alter - wegen Außerkrafttretens des § 44 Abs 1 S 4 SGB 12, damit fehlender Wiederholungsgefahr und geringer Beschwer keine Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) gebotenZitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2019 – L 7 SO 934/19Zitiert von 14
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 15.12.2025 – L 6 AS 596/25 B ER
- SG Darmstadt, 21.11.2025 – S 19 AS 840/25 ER
- LSG Baden-Württemberg, 28.10.2025 – L 2 SO 2805/25 ER-B
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/44#abs-1 (1) Leistungen nach diesem Kapitel werden auf Antrag erbracht. Gesondert zu beantragen sind Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/44#abs-2 (2) Ein Antrag nach Absatz 1 wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden vorbehaltlich Absatz 4 Satz 2 nicht für Zeiten vor dem sich nach Satz 1 ergebenden Kalendermonat erbracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/44#abs-3 (3) Leistungen zur Deckung von Bedarfen nach § 42 werden in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten bewilligt. Sofern über den Leistungsanspruch nach § 44a vorläufig entschieden wird, soll der Bewilligungszeitraum nach Satz 1 auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. Bei einer Bewilligung nach dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch, der mit Erreichen der Altersgrenze nach § 7a des Zweiten Buches endet, beginnt der Bewilligungszeitraum erst mit dem Ersten des Monats, der auf den sich nach § 7a des Zweiten Buches ergebenden Monat folgt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/44#abs-4 (4) Leistungen zur Deckung von wiederkehrenden Bedarfen nach § 42 Nummer 1, 2 und 4 werden monatlich im Voraus erbracht. Für Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 sind die §§ 34a und 34b anzuwenden.