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Artikel 4 · BT-Drs. 19/7504 · S. 50

Zu Artikel 4 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 4 (Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Einfügung von § 42b.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zur Anfügung der Anlage zu § 34 durch Artikel 4 Nummer 4.
Zu Nummer 2 (§ 34)
Mit den Neuregelungen in § 34 werden die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe für
Schülerinnen und Schüler verbessert.
Zu Buchstabe a
Der Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 sieht vor, die Geldleistung für die Ausstattung mit persönlichem
Schulbedarf (sogenanntes Schulbedarfspaket als Teil des sogenannten Bildungspakets) aufzustocken. Bisher
wurde pro Schuljahr ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 100 Euro berücksichtigt. Nunmehr wird nach
§ 34 Absatz 3 Satz 1ein Bedarf von insgesamt 150 Euro pro Schuljahr anerkannt, und zwar für den Monat, in den
der erste Schultag des jeweiligen Schuljahres fällt, 100 Euro statt bisher 70 Euro und für den Monat, in dem das
jeweilige zweite Schulhalbjahr beginnt, 50 Euro statt bisher 30 Euro. Damit wird kurzfristig eine spürbare Ent-
lastung der Familien erreicht.
Der Erhöhungsbetrag orientiert sich dabei an der Entwicklung der Regelbedarfe seit deren Systemumstellung in
den Jahren 2010/2011 sowie zeitgemäßen schulischen Anforderungen. Der Regelbedarf hat demnach eine Stei-
gerung um rund 16 bis 18 Prozent erfahren. Aufgerundet ergibt sich somit beim Regelbedarf eine Steigerungsrate
von 20 Prozent. Hieran angelehnt folgt daraus eine Erhöhung des bisherigen Schulbedarfsbetrags von 100 Euro
auf 120 Euro pro Schuljahr. Zudem sollen auch neue oder geänderte schulische Rahmenbedingungen Berücksich-
tigung finden. Beispiel hierfür ist die zunehmende Bedeutung der digitalen Welt auch im schulischen Kontext,
die eine digitale Bildungsoffensive erfordert. Alle Schüle

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.672 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/7504, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 168.486–184.158 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b08b968293a77fd1….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP