§ 75 Entlassung aus den Dienstleistungen
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 19.07.2017 – 5 K 3625/17Rechtmäßigkeit der fristlosen Entlassung eines freiwillig Wehrdienstleistenden wegen Beteiligung an Aufnahmeritualen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2018 – 4 S 2200/17Zitiert von 7
- VG Köln, 13.08.2025 – 23 K 6483/23
- VG Greifswald, 19.07.2018 – 6 A 6/18 HGWZitiert von 4
- VG Köln, 26.09.2025 – 23 L 2121/25
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2022 – 2 LB 764/18, 2 LB 764/18 OVGZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.03.2026 – 2 AV 1.26
- BVerwG, 10.02.2025 – 2 WDB 5/24Aussetzung statt Einstellung eines gerichtlichen DisziplinarverfahrensZitiert von 2
- LG Köln, 19.12.2024 – 117 KLs 29/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SG/75#abs-1 (1) Der Soldat ist entlassen mit Ablauf des Monats, in dem er das für ihn nach § 59 Abs. 1, 2 oder 3 festgesetzte Höchstalter für eine Heranziehung erreicht hat. Im Übrigen ist er zu entlassen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SG/75#abs-2 (2) Der Soldat kann entlassen werden, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SG/75#abs-3 (3) Die Entlassung wird von der Stelle verfügt, die nach § 4 Abs. 2 für die Ernennung des Soldaten zuständig wäre.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SG/75#abs-4 (4) Ein Soldat, der sich schuldhaft von seiner Truppe oder Dienststelle fern hält, gilt mit dem Tag als entlassen, an dem er hätte entlassen werden müssen, wenn er Dienst geleistet hätte.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SG/75#abs-5 (5) Ist ein Soldat im Entlassungszeitpunkt wegen Verschleppung, Gefangenschaft oder aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen, so ist die Entlassung bis zum Ablauf des auf die Beendigung dieses Zustandes folgenden Monats hinauszuschieben.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SG/75#abs-6 (6) Befindet sich ein Soldat, der eine Dienstleistung erbringt, im Entlassungszeitpunkt in stationärer truppenärztlicher Behandlung, endet der Wehrdienst, zu dem er herangezogen wurde, wenn