§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
Stand: 10.06.2019
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.
Wird zitiert von 181 Entscheidungen zu § 8 SG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 27.10.2025 – 1 B 926/25Zitiert von 3
- VG Minden, 20.10.2020 – 12 K 324/18
- VGH Bayern, 19.12.2025 – 6 CS 25.1792
- BVerwG, 01.12.2022 – 2 WD 1/22Entfernung eines rechtsextremen Soldaten aus dem DienstZitiert von 21
- BVerwG, 18.06.2020 – 2 WD 17/19Bagatellisierung des Nationalsozialismus und Bedeutung einer entsprechenden GesinnungZitiert von 83
- OVG Hamburg, 10.10.2024 – 5 Bs 95/24
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 18.06.2026 – 2 WDB 12.25Beschlagnahme von Zufallsfunden bei rechtswidriger Durchsuchung
- BVerwG, 10.06.2026 – 2 WDB 2.26Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Begründungspflicht
- BVerwG, 21.05.2026 – 1 WB 34.25Erfolgloser Antrag gegen den Widerruf einer dienstlichen Fahrlehrerlaubnis
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
11.12.2018 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2387)
BGBl. 2018 I S. 2387
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.