§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 137
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 27.10.2025 – 1 B 926/25Zitiert von 1
- VGH Bayern, 19.12.2025 – 6 CS 25.1792
- BVerwG, 01.12.2022 – 2 WD 1/22Entfernung eines rechtsextremen Soldaten aus dem DienstZitiert von 20
- BVerwG, 18.06.2020 – 2 WD 17/19Bagatellisierung des Nationalsozialismus und Bedeutung einer entsprechenden GesinnungZitiert von 80
- OVG Hamburg, 10.10.2024 – 5 Bs 95/24
- BVerwG, 05.03.2025 – 2 WDB 1.24Facebook-Veröffentlichungen; Verfassungstreuepflicht; Mäßigungspflicht; Ablehnung einer DurchsuchungsanordnungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.06.2026 – 2 WDB 2.26
- BVerwG, 21.05.2026 – 1 WB 34.25Erfolgloser Antrag gegen den Widerruf einer dienstlichen Fahrlehrerlaubnis
- BVerwG, 19.05.2026 – 2 B 8.26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.