§ 12 Kameradschaft
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 113
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 22.01.2025 – 2 WD 14.24Kürzung der Dienstbezüge wegen Beteiligung am Ehebruch einer KameradenehefrauZitiert von 1
- OVG NRW, 16.10.2020 – 1 B 858/20Zitiert von 4
- VG München, 23.06.2022 – M 21a S 22.2097Zitiert von 1
- BVerwG, 10.02.2022 – 2 WD 1/21Disziplinare Ahndung außerdienstlicher KörperverletzungenZitiert von 10
- BVerwG, 16.12.2010 – 2 WD 43/09Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung; Gesamtbetrachtung der DienstpflichtverletzungenZitiert von 14
- VGH Bayern, 20.09.2022 – 6 CS 22.1775Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 22.04.2026 – 2 WD 42.25Entfernung aus dem Dienst wegen Verharmlosung des Holocaust
- BVerwG, 10.04.2026 – 2 WD 45.25
- BVerwG, 26.03.2026 – 1 WB 38.25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.