§ 12 Kameradschaft
Stand: 10.06.2019
Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.
Wird zitiert von 211 Entscheidungen zu § 12 SG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 22.01.2025 – 2 WD 14.24Kürzung der Dienstbezüge wegen Beteiligung am Ehebruch einer KameradenehefrauZitiert von 1
- BVerwG, 17.03.2004 – 2 WD 17.03Zitiert von 15
- BVerwG, 19.02.2004 – 2 WD 14.03Zitiert von 22
- OVG NRW, 16.10.2020 – 1 B 858/20Zitiert von 5
- BVerwG, 26.10.2005 – 2 WD 33.04Zitiert von 14
- BVerwG, 13.03.2008 – 2 WD 6.07Zitiert von 36
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.08.2026 – 2 WD 7.26Erfolglose Berufung im Wehrdisziplinarverfahren wegen außerdienstlicher Vergewaltigung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 22.04.2026 – 2 WD 42.25Entfernung aus dem Dienst wegen Verharmlosung des Holocaust
- BVerwG, 10.04.2026 – 2 WD 45.25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2387)
BGBl. 2018 I S. 2387
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.