Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsPBG · SächsGVBl. 2019 Nr. 9, S. 358, 389, Fsn-Nr. 22-12

Gesetz über die Aufgaben, Organisation, Befugnisse und Datenverarbeitung der Polizeibehörden im Freistaat Sachsen

47 Normen · Ausgangsfassung vom 11.05.2019 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Begriff der Polizeibehörden
  3. § 2 Aufgaben der Polizeibehörden
  4. § 3 Begriffsbestimmungen
  5. § 4 Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugsdienst
  6. § 5 Örtliche Zuständigkeit
  7. § 6 Sachliche Zuständigkeit
  8. § 7 Besondere sachliche Zuständigkeit
  9. § 8 Fachaufsicht
  10. § 9 Gemeindliche Vollzugsbedienstete
  11. § 10 Einschränkung von Grundrechten
  12. § 11 Ausweispflicht
  13. § 12 Allgemeine Befugnisse
  14. § 13 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  15. § 14 Verantwortlichkeit für eigenes oder fremdes Verhalten
  16. § 15 Verantwortlichkeit für Tiere und den Zustand von Sachen
  17. § 16 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
  18. § 17 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
  19. § 18 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
  20. § 19 Befragung, Auskunftspflicht und Vorladung
  21. § 20 Platzverweisung
  22. § 21 Durchsuchung von Personen
  23. § 22 Durchsuchung von Sachen
  24. § 23 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
  25. § 24 Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen
  26. § 25 Sicherstellung
  27. § 26 Verwahrung
  28. § 27 Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung
  29. § 28 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
  30. § 29 Zurückbehaltungsbefugnis, Ermächtigung Dritter zum Empfang von Zahlungen
  31. § 30 Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Bildaufnahme und -aufzeichnung
  32. § 31 Zuwiderhandeln gegen Einzelanordnungen
  33. § 31a Waffen-, Schutzausrüstungs- und Vermummungsverbot
  34. § 32 Verordnungsrecht
  35. § 33 Ermächtigung zum Erlass örtlich und zeitlich begrenzter Alkoholkonsumverbote
  36. § 34 Zuständigkeit
  37. § 35 Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden
  38. § 36 Vorrang höherrangiger Rechtsvorschriften
  39. § 37 Formerfordernisse, Geltungsdauer
  40. § 38 Vorlagepflicht
  41. § 39 Zuwiderhandeln gegen Polizeiverordnungen
  42. § 40 Anwendbare Vorschriften
  43. § 41 Zur Entschädigung verpflichtende Maßnahmen
  44. § 42 Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
  45. § 43 Ansprüche mittelbar Geschädigter
  46. § 44 Entschädigungspflichtiger
  47. § 45 Rückgriff gegen den Verantwortlichen
  48. § 46 Rechtsweg für Entschädigungsansprüche

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 190)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    22.07.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.07.2024, Artikel 2

    SächsGVBl. 2024 S. 724

  3. Historischer Änderungsnachweis

    06.02.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.02.2024

    SächsGVBl. 2024 S. 277

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).