Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsPBG · SächsGVBl. 2019 Nr. 9, S. 358, 389, Fsn-Nr. 22-12
Gesetz über die Aufgaben, Organisation, Befugnisse und Datenverarbeitung der Polizeibehörden im Freistaat Sachsen
47 Normen · Ausgangsfassung vom 11.05.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Begriff der Polizeibehörden
- § 2 Aufgaben der Polizeibehörden
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Zusammenarbeit mit dem Polizeivollzugsdienst
- § 5 Örtliche Zuständigkeit
- § 6 Sachliche Zuständigkeit
- § 7 Besondere sachliche Zuständigkeit
- § 8 Fachaufsicht
- § 9 Gemeindliche Vollzugsbedienstete
- § 10 Einschränkung von Grundrechten
- § 11 Ausweispflicht
- § 12 Allgemeine Befugnisse
- § 13 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 14 Verantwortlichkeit für eigenes oder fremdes Verhalten
- § 15 Verantwortlichkeit für Tiere und den Zustand von Sachen
- § 16 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
- § 17 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
- § 18 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 19 Befragung, Auskunftspflicht und Vorladung
- § 20 Platzverweisung
- § 21 Durchsuchung von Personen
- § 22 Durchsuchung von Sachen
- § 23 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
- § 24 Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen
- § 25 Sicherstellung
- § 26 Verwahrung
- § 27 Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung
- § 28 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
- § 29 Zurückbehaltungsbefugnis, Ermächtigung Dritter zum Empfang von Zahlungen
- § 30 Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel zur Bildaufnahme und -aufzeichnung
- § 31 Zuwiderhandeln gegen Einzelanordnungen
- § 31a Waffen-, Schutzausrüstungs- und Vermummungsverbot
- § 32 Verordnungsrecht
- § 33 Ermächtigung zum Erlass örtlich und zeitlich begrenzter Alkoholkonsumverbote
- § 34 Zuständigkeit
- § 35 Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden
- § 36 Vorrang höherrangiger Rechtsvorschriften
- § 37 Formerfordernisse, Geltungsdauer
- § 38 Vorlagepflicht
- § 39 Zuwiderhandeln gegen Polizeiverordnungen
- § 40 Anwendbare Vorschriften
- § 41 Zur Entschädigung verpflichtende Maßnahmen
- § 42 Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
- § 43 Ansprüche mittelbar Geschädigter
- § 44 Entschädigungspflichtiger
- § 45 Rückgriff gegen den Verantwortlichen
- § 46 Rechtsweg für Entschädigungsansprüche
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
24.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 190)
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Historischer Änderungsnachweis
22.07.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.07.2024, Artikel 2
SächsGVBl. 2024 S. 724
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Historischer Änderungsnachweis
06.02.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.02.2024
SächsGVBl. 2024 S. 277
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).