Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsLVO · SächsGVBl. 2025 Nr. 4, S. 73, Fsn-Nr. 240-2.11/2

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen

45 Normen · ausgefertigt 24.02.2025 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Laufbahnverordnung
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Übernahme von früheren Beamtinnen und Beamten sowie von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren
  4. § 3 Zuständigkeit für die Laufbahnen
  5. § 4 Laufbahnschwerpunkte
  6. § 5 Ausgleichsmaßnahmen zugunsten schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen
  7. § 6 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
  8. § 7 Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten
  9. § 8 Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes
  10. § 9 Notenstufen für Prüfungen im Vorbereitungsdienst
  11. § 10 Erwerb der Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst
  12. § 11 Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerberinnen und Bewerber
  13. § 12 Anerkennung der Berufsqualifikation
  14. § 13 Antrag
  15. § 14 Ausgleichsmaßnahmen
  16. § 15 Eignungsprüfung
  17. § 16 Anpassungslehrgang
  18. § 17 Verfahren
  19. § 18 Ausgestaltung der Probezeit
  20. § 19 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
  21. § 20 Nachteilsausgleich
  22. § 21 Ämterdurchlauf
  23. § 22 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
  24. § 23 Führungskräftefortbildung
  25. § 24 Aufstieg
  26. § 25 Laufbahnwechsel nach Qualifizierungsmaßnahmen oder Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten
  27. § 26 Schwerpunktwechsel
  28. § 27 Laufbahnbefähigung für Lehrämter
  29. § 28 Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz
  30. § 29 Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung
  31. § 30 Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
  32. § 30a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
  33. § 31 Einstellung in der Fachrichtung Polizei
  34. § 32 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Polizei
  35. § 33 Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
  36. § 33a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
  37. § 34 Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung
  38. § 35 Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr
  39. § 36 Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
  40. § 36a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
  41. § 37 Ausnahmebefugnisse des Landespersonalausschusses
  42. § 38 Überleitung von Laufbahnen sowie Beamtinnen und Beamten
  43. § 39 Übergangsvorschriften für den Aufstieg
  44. § 40 Teilnahme am Lehrgang für Führungskräfte im Justizvollzugsdienst in der Fachrichtung Justiz vor Inkrafttreten dieser Verordnung
  45. § 41 Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 2009
  46. § 42 Übergangsvorschrift für die Führungskräftefortbildung
  47. Anlage (zu § 38)