Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsLVO · SächsGVBl. 2025 Nr. 4, S. 73, Fsn-Nr. 240-2.11/2
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen
45 Normen · ausgefertigt 24.02.2025 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 4 — Laufbahnschwerpunkte | 1 |
| § 7 — Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten | 1 |
| § 23 — Führungskräftefortbildung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Laufbahnverordnung
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Übernahme von früheren Beamtinnen und Beamten sowie von Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherren
- § 3 Zuständigkeit für die Laufbahnen
- § 4 Laufbahnschwerpunkte
- § 5 Ausgleichsmaßnahmen zugunsten schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Menschen
- § 6 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
- § 7 Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten
- § 8 Dienstbezeichnung während des Vorbereitungsdienstes
- § 9 Notenstufen für Prüfungen im Vorbereitungsdienst
- § 10 Erwerb der Laufbahnbefähigung ohne Vorbereitungsdienst
- § 11 Feststellung der Laufbahnbefähigung anderer Bewerberinnen und Bewerber
- § 12 Anerkennung der Berufsqualifikation
- § 13 Antrag
- § 14 Ausgleichsmaßnahmen
- § 15 Eignungsprüfung
- § 16 Anpassungslehrgang
- § 17 Verfahren
- § 18 Ausgestaltung der Probezeit
- § 19 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
- § 20 Nachteilsausgleich
- § 21 Ämterdurchlauf
- § 22 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14
- § 23 Führungskräftefortbildung
- § 24 Aufstieg
- § 25 Laufbahnwechsel nach Qualifizierungsmaßnahmen oder Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten
- § 26 Schwerpunktwechsel
- § 27 Laufbahnbefähigung für Lehrämter
- § 28 Übertragung von Ämtern in der Fachrichtung Justiz
- § 29 Wechsel zwischen den Fachrichtungen Justiz und Allgemeine Verwaltung
- § 30 Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
- § 30a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Justiz
- § 31 Einstellung in der Fachrichtung Polizei
- § 32 Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 in der Fachrichtung Polizei
- § 33 Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
- § 33a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Polizei
- § 34 Abschlussprüfungen in der Fachrichtung Polizei vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- § 35 Einstellung in der Fachrichtung Feuerwehr
- § 36 Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
- § 36a Erleichterter Aufstieg in der Fachrichtung Feuerwehr
- § 37 Ausnahmebefugnisse des Landespersonalausschusses
- § 38 Überleitung von Laufbahnen sowie Beamtinnen und Beamten
- § 39 Übergangsvorschriften für den Aufstieg
- § 40 Teilnahme am Lehrgang für Führungskräfte im Justizvollzugsdienst in der Fachrichtung Justiz vor Inkrafttreten dieser Verordnung
- § 41 Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 2009
- § 42 Übergangsvorschrift für die Führungskräftefortbildung
- Anlage (zu § 38)