Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Laufbahnverordnung

SächsLVO

§ 7 Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten

Stand: 26.08.2026

Sachsen1 Entscheidung

Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten dürfen nur dann auf die praktische oder theoretische Ausbildung im Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie nicht Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind.

§ 6 § 8