Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Laufbahnverordnung
SächsLVO§ 7 Anrechnung von Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten
Stand: 26.08.2026
Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten dürfen nur dann auf die praktische oder theoretische Ausbildung im Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie nicht Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind.