Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Laufbahnverordnung
SächsLVO§ 41 Anrechnung von Dienstzeiten bei Anstellung vor dem 1. April 2009
Stand: 26.08.2026
Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 1. April 2009 angestellt wurden, rechnet die Dienstzeit weiterhin ab dem Zeitpunkt der Anstellung.