Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsJagdVO · SächsGVBl. 2012 Nr. 13, S. 518, Fsn-Nr. 651-4.2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Jagd

25 Normen · Ausgangsfassung vom 27.08.2012 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Jagdabgabe
  3. § 2 Abschussplan, Streckenliste, Streckenmeldung, Wildmonitoring
  4. § 3 Weitere dem Jagdrecht unterliegende Tierarten
  5. § 4 Jagdzeiten, Jagdbeschränkungen
  6. § 4a Fangjagd auf Schwarzwild
  7. § 4b Duldungspflicht für überjagende Jagdhunde bei Gesellschaftsjagden
  8. § 4c Einschränkung sachlicher Verbote bei der Jagd auf Schwarzwild
  9. § 5 Totschlagfallen
  10. § 6 Brauchbare Jagdhunde
  11. § 7 Kirrmittel
  12. § 8 Schutzvorrichtungen zur Verhinderung von übermäßigen Wildschäden
  13. § 9 Hegegemeinschaften
  14. § 10 Anerkennung einer Vereinigung der Jäger
  15. § 11 Berufsjäger, forstlich Ausgebildete
  16. § 12 Gegenstand, Ort und Zeit der Jägerprüfung
  17. § 13 Zulassung zur Jägerprüfung
  18. § 14 Jägerprüfungsausschuss
  19. § 15 Jagdliches Schießen
  20. § 16 Schriftliche Prüfung
  21. § 17 Mündlich-praktische Prüfung
  22. § 18 Ordnungsverstoß
  23. § 19 Prüfungsergebnis, Wiederholung, Nachholung
  24. § 20 Falknerprüfung
  25. § 21 Mindestinhalt einer Jagdgenossenschaftssatzung
  26. § 22 Ordnungswidrigkeiten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    15.05.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 332)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    05.04.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.04.2019, Artikel 3

    SächsGVBl. 2019 S. 245

  3. Historischer Änderungsnachweis

    20.04.2018 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 20.04.2018

    SächsGVBl. 2018 S. 186

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).