§ 121
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/121#abs-1 (1) In dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten die Bestimmungen des § 144 über die Streitwertfestsetzung entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/121#abs-2 (2) In dem Urteil ist auch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkosten (§§ 91 bis 101) sind entsprechend anzuwenden, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert; die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 bis 107) und die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen (§§ 724 bis 802) sind entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 532 Entscheidungen zu § 121 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.06.2026 – X ZR 65/24 · Benutzerauthentifizierung
- BGH, 28.06.2022 – X ZR 67/20Patentnichtigkeitsverfahren: Umfang der Offenbarung bei einer Patentanmeldung über die nahtlose Änderung der Datenübertragungsrate in einem ADSL-System - ÜbertragungsparameterZitiert von 12
- BGH, 29.03.2022 – X ZR 16/20Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtliches Interesse an der Verteidigung des Patents; Anforderungen an die Patentschrift hinsichtlich der Ausführbarkeit der Erfindung - ÜbertragungsleistungssteuerungsverfahrenZitiert von 8
- BGH, 18.05.2021 – X ZR 23/19Patentnichtigkeitsverfahren: Berufung des Beklagten nur gegen einzelne Kläger; Auslegung der Erklärung über die Rücknahme der Berufung gegenüber einzelnen, notwendigen Streitgenossen - FunkzellenzuteilungZitiert von 5
- BGH, 17.09.2020 – X ZR 147/18Patentnichtigkeitssache: Entstehung nur einer Gerichtsgebühr bei von mehreren Klägern gemeinsam erhobener Patentnichtigkeitsklage - SignalumsetzungZitiert von 3
- BGH, 14.10.2014 – X ZR 35/11Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal; Beurteilung des technischen Standards; Kostenentscheidung bei Klägerwechsel - ZugriffsrechteZitiert von 31
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.07.2026 – X ZR 98/24 · Überbrücktes Netzwerk
- BGH, 14.07.2026 – X ZR 44/24
- BGH, 09.07.2026 – X ZR 71/24Priorität und öffentliche Zugänglichkeit einer Gebrauchsmusteranmeldung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 121 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.07.1998 Ausfertigung
§ 121 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I 1827)
BGBl. 1998 I S. 1827
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.