§ 119
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/119#abs-1 (1) Ergibt die Begründung des angefochtenen Urteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Berufung zurückzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/119#abs-2 (2) Insoweit die Berufung für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben. Wird das Urteil wegen eines Mangels des Verfahrens aufgehoben, so ist zugleich das Verfahren insoweit aufzuheben, als es durch den Mangel betroffen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/119#abs-3 (3) Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen. Die Zurückverweisung kann an einen anderen Nichtigkeitssenat erfolgen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/119#abs-4 (4) Das Patentgericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/119#abs-5 (5) Der Bundesgerichtshof kann in der Sache selbst entscheiden, wenn dies sachdienlich ist. Er hat selbst zu entscheiden, wenn die Sache zur Endentscheidung reif ist.
Wird zitiert von 71 Entscheidungen zu § 119 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.07.2012 – X ZR 117/11Patentnichtigkeitsverfahren: Prüfung der Patentfähigkeit einer Erfindung; Sachdienlichkeit einer eigenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Berufungsinstanz bei gebotener weiterer Sachaufklärung - PolymerschaumZitiert von 82
- BPatG, 21.09.2016 – 6 Ni 16/15 (EP)
- BPatG, 26.02.2013 – 3 Ni 28/09 (EU)Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof
- BGH, 14.07.2026 – X ZR 44/24
- BGH, 17.03.2026 – X ZR 72/24Zitiert von 1
- BGH, 17.03.2026 – X ZR 165/23Offenbarung der therapeutischen Eignung und Erfolgserwartung beim zweckgebundenen Stoffschutz; Patentfähigkeit einer retardierten 4-Aminopyridin-Formulierung - Fampridin-SRZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.05.2026 – X ZR 38/24Umdeutung einer unzulässigen Berufung in Anschlussberufung im Patentnichtigkeitsverfahren - Nadelanordnung
- BGH, 14.04.2026 – X ZR 26/25Zitiert von 1
- BGH, 10.02.2026 – X ZR 17/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
31.07.2009 Ausfertigung
§ 119 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I 2521)
BGBl. 2009 I S. 2521
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.