Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 13/9971 · S. 23

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PatG:
Stand der Technik)
Mit Beschluß des Verwaltungsrates der Europäischen
Patentorganisation vom 5. Dezember 1996 (ABl. EPA
1997 S. 13) ist, gestützt auf Artikel 33 Abs. 1 Buch-
stabe a des Europäischen Patentübereinkommens
(EPÜ), eine Änderung der in Artikel 79 Abs. 2 des
EPÜ festgesetzten Frist zur Zahlung der Benen-
nungsgebühren erfolgt. Nach Artikel 79 Abs. 2 des
EPÜ in der alten Fassung war die Benennungsge-
bühr für einen Vertragsstaat innerhalb von 12 Mona-
ten nach Einreichung einer europäischen Patentan-
meldung oder aber spätestens innerhalb von 13 Mo-
naten nach dem Prioritätstag zu entrichten. Die mit
der Änderung von Artikel 79 Abs. 2 beschlossene
Verschiebung des Zahlungszeitpunktes für die Be-
nennungsgebühren auf den Zeitpunkt für die Stel-
lung des Prüfungsantrages (Artikel 94 Abs. 2 EPÜ)
bewirkt eine Verlängerung der Zahlungsfrist um
rund 12 Monate für europäische Direktanmeldungen.
Das hat zur Folge, das zum Zeitpunkt der Veröffent-
lichung der europäischen Direktanmeldung nach
18 Monaten (Artikel 93 Abs. 1 EPÜ) noch völlig offen
ist, für welche benannten Staaten der Anmelder
seine Anmeldung durch die Zahlung der Benen-
nungsgebühren aufrechterhalten wird. Gleichzeitig
mit der Änderung des Artikels 79 Abs. 2 des EPÜ hat
der Verwaltungsrat die Aufnahme einer neuen
Regel 23 a in die Ausführungsordnung zum Europäi-
schen Patentübereinkommen (AOEPÜ) beschlossen,
die zur Auslegung des Artikels 54 Abs. 3 und 4 EPÜ
herangezogen werden soll und nur deklaratorischen
Charakter aufweist. Artikel 54 Abs. 3 und 4 EPÜ be-
sagt, daß eine frühere europäische Patentanmeldung
in bezug auf eine spätere europäische Anmeldung
insoweit als Stand der Technik gilt, als ein in der spä-
teren eu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 88.163 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 13/9971 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 13/9971, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 94.664–182.827 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert 782ac4ef3e37674e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP