§ 91
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
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Nach Gewicht
- BGH, 25.01.2000 – X ZB 7/99Zitiert von 17
- BPatG, 30.10.2019 – 4 Ni 2/17 (EP)Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung (Patentnichtigkeitsklageverfahren – Erinnerung gegen die Kostenrechnung - "Ermäßigung der Klagegebühr" – Abschluss eines Vergleichs auf Widerruf – der Vermerk am Ende des Protokolls, dass der Vorsitzende "die Verhandlung schließt" ist nicht als Schluss der mündlichen Verhandlung i. S. v. GebVerz. Nr. 402 110 Buchst. a) i. V. m. § 91 Abs. 3 PatG, § 136 Abs. 4 ZPO zu werten)
- BGH, 15.04.2010 – Xa ZB 10/09Patentrecht: Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachtung abweichender Entscheidungen der Instanzen des Europäischen Patentamts oder Gerichte anderer Vertragsstaaten - WalzenformgebungsmaschineZitiert von 24
- BGH, 16.09.2008 – X ZB 29/07Zitiert von 5
- BGH, 04.10.2007 – X ZB 21/06Zitiert von 1
- BPatG, 11.01.2024 – 8 Ni 29/23 (EP)
Zuletzt entschieden
- BPatG, 17.10.2022 – 7 Ni 15/20 (EP)Patentnichtigkeitssache – „Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Formteiles mit mindestens zwei Gefügebereichen unterschiedlicher Duktilität“ – Patenfähigkeit – erfinderische Tätigkeit
- BPatG, 18.06.2020 – 4 Ni 6/19 (EP)Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Frage der Beweiswürdigung bei der Vorlage von Urkunden zur wirksamen Übertragung des Prioritätsrechts
- BPatG, 17.07.2017 – 2 Ni 7/15 (EP)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 91 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/91#abs-1 (1) Der Vorsitzende hat die Sache mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich zu erörtern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/91#abs-2 (2) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Senats auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet der Senat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/91#abs-3 (3) Nach Erörterung der Sache erklärt der Vorsitzende die mündliche Verhandlung für geschlossen. Der Senat kann die Wiedereröffnung beschließen.