Gesetze / NotSan-APrV · BGBl I 2013, 4280
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
27 Normen · ausgefertigt 16.12.2013 · 28 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.10.2023 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen
- § 1 Gliederung der Ausbildung, Gliederung der Ergänzungsausbildung
- § 2 Theoretischer und praktischer Unterricht, praktische Ausbildung
- § 3 Praxisanleitung; Praxisbegleitung
- § 4 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
- § 5 Prüfungsausschuss
- § 6 Zulassung zur Prüfung
- § 6a Nachteilsausgleich
- § 7 Niederschrift
- § 8 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- § 9 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung
- § 10 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Ergänzungsprüfung
- § 11 Rücktritt von der Prüfung
- § 12 Versäumnisfolgen
- § 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 14 Prüfungsunterlagen
- Abschnitt 2 · Bestimmungen für die staatliche Prüfung
- § 15 Schriftlicher Teil der Prüfung
- § 16 Mündlicher Teil der Prüfung
- § 17 Praktischer Teil der Prüfung
- Abschnitt 3 · Prüfungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung
- § 18 Mündlicher Teil der Ergänzungsprüfung
- § 19 Praktischer Teil der Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 · Anpassungsmaßnahmen
- § 20 Sonderregelungen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 21 Anpassungsmaßnahmen für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 22 Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- § 23 Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
- Abschnitt 5 · Erlaubniserteilung
- § 24 Erlaubnisurkunde
- Abschnitt 6 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 25 Übergangsvorschrift
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 1) Theoretischer und praktischer Unterricht
- Anlage 2 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 2) Praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen
- Anlage 3 (zu § 1 Absatz 1 Nummer 3) Praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern
- Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3) Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes
- Anlage 5 (zu § 1 Absatz 4)
- Anlage 6 (zu § 9 Absatz 2 Satz 1)
- Anlage 7 (zu § 10 Satz 2)
- Anlage 8 (zu § 21 Absatz 2)
- Anlage 9 (zu § 21 Absatz 3)
- Anlage 10 (zu § 22 Absatz 2)
- Anlage 11 (zu § 22 Absatz 7)
- Anlage 12 (zu § 24)
Änderungsverlauf
- 01.10.2023 — 9 Normen geändert · §§ 2, 5, 8, 15 und 5 weitere neueste Änderung
- 01.01.2021 — 2 Normen geändert · §§ 3, 6a
- 05.03.2020 — 1 Norm geändert · § 23
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.