Gesetze / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
NotSan-APrV§ 9 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/9#abs-1 (1) Die staatliche Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 4 Absatz 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/9#abs-2 (2) Wer die staatliche Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 6. Wer die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, erhält von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten angegeben sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/9#abs-3 (3) Jede Aufsichtsarbeit der schriftlichen Prüfung, die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung können einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhalten hat.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/9#abs-4 (4) Hat der Prüfling die schriftliche Aufsichtsarbeit nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, ein Fallbeispiel des praktischen Teils der Prüfung oder alle Teile der Prüfung zu wiederholen, so darf er zur Wiederholungsprüfung nur zugelassen werden, wenn er an einer zusätzlichen Ausbildung teilgenommen hat. Dauer und Inhalt der zusätzlichen Ausbildung bestimmt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Die zusätzliche Ausbildung darf einschließlich der für die Prüfung erforderlichen Zeit die in § 17 Absatz 2 des Notfallsanitätergesetzes festgelegte Dauer von einem Jahr nicht überschreiten; Ausnahmen kann die zuständige Behörde in begründeten Fällen zulassen. Der Prüfling hat seinem Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung einen Nachweis über die zusätzliche Ausbildung beizufügen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 9 NotSan-APrV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 – 9 S 149/20Zitiert von 13
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2023 – 9 S 1798/22Zitiert von 2
- VG Greifswald, 14.12.2020 – 4 A 1532/19 HGW
- BVerwG, 01.12.2020 – 6 B 44.20Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter: Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- VG Köln, 28.07.2025 – 10 K 4289/24
- VG Schwerin, 12.04.2021 – 6 A 92/19 SNZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Berlin, 09.11.2018 – 12 K 249.17Zitiert von 1
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