Gesetze / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
NotSan-APrV§ 4 Staatliche Prüfung, staatliche Ergänzungsprüfung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/4#abs-1 (1) Die staatliche Prüfung für die Ausbildung nach § 1 Absatz 1 umfasst jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/4#abs-2 (2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ab, an der er die Ausbildung abschließt. Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung oder ein Teil der Prüfung abgelegt werden soll, kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/4#abs-3 (3) Die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NotSan-APrV/4#abs-4 (4) Die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Absatz 2 Satz 1 des Notfallsanitätergesetzes findet an der Schule statt, an der der Prüfling an der weiteren Ausbildung teilgenommen hat. Hat der Prüfling an keiner weiteren Ausbildung teilgenommen, bestimmt die zuständige Behörde die Schule, an der er die staatliche Ergänzungsprüfung ablegt. Die zuständige Behörde kann festlegen, dass die staatliche Ergänzungsprüfung nur durchgeführt wird, wenn daran mindestens 15 Prüflinge teilnehmen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 4 NotSan-APrV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Hamburg, 15.06.2020 – 2 K 4808/17Zitiert von 3
- BVerwG, 28.10.2020 – 6 C 8/19Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"Zitiert von 78
- VG Greifswald, 14.12.2020 – 4 A 1532/19 HGW
- BVerwG, 21.11.2023 – 6 B 11/23 · Staatliche Prüfung für Notfallsanitäter
- VG Aachen, 06.07.2021 – 6 K 1372/20
- VG Schwerin, 12.04.2021 – 6 A 92/19 SNZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 09.02.2021 – 2 MB 22/20Zitiert von 10
- VG Berlin, 09.11.2018 – 12 K 249.17Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 13.09.2018 – 15 K 7494/17Zitiert von 1
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