Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 414

Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

43 Normen · ausgefertigt 03.12.1998 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Volltext
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
  5. § 3 Allgemeine Voraussetzungen
  6. § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
  7. § 4a Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
  8. § 5 Ausschluß der Zulage durch andere Zulagen
  9. § 6 Sonstiger Ausschluß der Zulage
  10. § 6a (weggefallen)
  11. § 7 Allgemeine Voraussetzungen
  12. § 8 Höhe der Zulage
  13. § 9 Berechnung der Zulage
  14. § 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition und für besonders gefährlicheMunitionserprobungen
  15. § 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer undSprengstoffermittler
  16. § 12 Allgemeine Voraussetzungen
  17. § 13 Höhe der Zulage
  18. § 14 Berechnung der Zulage
  19. § 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, desVermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischenÜberwachungsdienstes
  20. § 16 Zulage für Klimaerprobung
  21. § 16a Zulage für Soldaten im Unterdruckkammerdienst
  22. § 17 Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage
  23. § 17a (aufgehoben)
  24. § 18 Entstehung des Anspruchs
  25. § 19 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
  26. § 20 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
  27. § 21 Zulagen für den Krankenpflegedienst
  28. § 22 Zulage für Polizeivollzugsbeamte für besondere polizeiliche Einsätze sowie für Beamteals Verdeckte Ermittler
  29. § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
  30. § 22b Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Sachbearbeitung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinderpornografie
  31. § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
  32. § 23a Zulage im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
  33. § 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
  34. § 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote
  35. § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
  36. § 23e Zulage für Kampfschwimmer und Minentaucher
  37. § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen desBundes
  38. § 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
  39. § 23h Zulage für Fallschirmspringer
  40. § 23i Zulage im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Radarführungsdienst
  41. § 23j Zulage für Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst
  42. § 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
  43. § 23l Zulage für Bergführer
  44. § 23m Zulage für Soldaten im Kommando Spezialkräfte
  45. § 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich desBundesministeriums der Verteidigung