Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Erschwerniszulagenverordnung Erschwerniszulagenverordnung § 17a (aufgehoben) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 17a Erschwerniszulagenverordnung ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 26.08.2026 zuerst so gesehen haben. 3. AbschnittZulagen in festen Monatsbeträgen