Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Erschwerniszulagenverordnung Erschwerniszulagenverordnung § 6a (weggefallen) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 6a Erschwerniszulagenverordnung ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 26.08.2026 zuerst so gesehen haben. 2. TitelZulage für Tauchertätigkeit