Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 765

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen

22 Normen · Ausgangsfassung vom 20.11.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Einstellungsvoraussetzungen
  3. § 2 Bewerbungen
  4. § 3 Einstellung
  5. § 4 Dienstverhältnis
  6. § 5 Begriffe und Dauer
  7. § 6 Ziel
  8. § 7 Vorzeitige Entlassung
  9. § 8 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung, ausbildende Person
  10. § 9 Gliederung
  11. § 10 Praktische Ausbildung
  12. § 11 Theoretische Ausbildung
  13. § 12 Leistungsnachweise
  14. § 13 Beurteilung
  15. § 14 Prüfungsverfahren
  16. § 15 Zulassung zum Laufbahnlehrgang
  17. § 16 Ausbildung an der Deutschen Akademie für Metrologie, Laufbahnprüfung undPrüfungszeugnis
  18. § 17 Wiederholung und Wirkung der Prüfung
  19. § 18 Zulassung zum Aufstieg
  20. § 19 Einführung
  21. § 20 Aufstiegsprüfung
  22. § 21 Anerkennung, Eignung
  23. § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht
  24. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 6

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).