Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 765
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren und des gehobenen eichtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
22 Normen · Ausgangsfassung vom 20.11.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Einstellungsvoraussetzungen
- § 2 Bewerbungen
- § 3 Einstellung
- § 4 Dienstverhältnis
- § 5 Begriffe und Dauer
- § 6 Ziel
- § 7 Vorzeitige Entlassung
- § 8 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung, ausbildende Person
- § 9 Gliederung
- § 10 Praktische Ausbildung
- § 11 Theoretische Ausbildung
- § 12 Leistungsnachweise
- § 13 Beurteilung
- § 14 Prüfungsverfahren
- § 15 Zulassung zum Laufbahnlehrgang
- § 16 Ausbildung an der Deutschen Akademie für Metrologie, Laufbahnprüfung undPrüfungszeugnis
- § 17 Wiederholung und Wirkung der Prüfung
- § 18 Zulassung zum Aufstieg
- § 19 Einführung
- § 20 Aufstiegsprüfung
- § 21 Anerkennung, Eignung
- § 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Berichtspflicht
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 6
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).